Hallo,
mal eine Frage in Bezug auf befristete Verträge mit Sachgrund, wenn wir jemand bekommen, der ggf. für 2 bis 8 Jahre oder länger da bleibt und für die Person eine zusätzliche Assistenzkraft einstellen, dann wollen wir einen befristeten Vertrag mit Sachgrund für die Assistenzkraft abschließen, was wäre das denn für ein Sachgrund ich denke da an § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG wäre das möglich und wie könnte eine Ausgestaltung des Grundes aussehen?
Es handelt sich bei der Assistenzkraft um eine normale Beschäftigte nach TV-L
Hoffe Ihr könnt mir helfen
Gruß
FBFlo