Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beamtenhülsen und Einrichtung von Professuren
2strong:
--- Zitat von: Pukki am 26.02.2021 12:14 ---Meinst du vielleicht eine Planstelle?
--- End quote ---
Genau diese wird gemeint sein.
Opa:
Hülsenfrüchte verursachen Blähungen :D
WissMa:
Vielen vielen Dank für die bereitgestellte Schwarmintelligenz. Das hat mir weitergeholfen!
In der Tat sind die Planstellen / Stellenhülsen gemeint. Ich bin aber zumindest beruhigt, dass ich nicht der einzige bin, der angesichts des Begriffs erst einmal Fragezeichen in den Augen hat ;)
uniprof:
Ich kann nur nur für NRW sprechen, hier spricht man (zumindest bei uns) von Mänteln. Die Unis haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts Dienstherreneigenschaft und können neue Beamtenstellen schaffen. Dabei entstehen neben den Bezügen Kosten für den „Mantel“ in Höhe von ca. 30% für Versorgung und Beihilfe. Diese werden in unregelmäßigen Abständen vom Land eingezogen.
Wenn man eine Professur ausschreiben möchte, überprüft man erst, ob eine Planstelle vorliegt. Wenn ja, hat die Fakultät nur die Bezüge zu finanzieren. Wenn nicht, muss man erst einen „Mantel“ schaffen, aber das wird etwa 30% teurer.
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