Bei einer Höhergruppierung findet keine Rückstufung statt. Dazu müßte ja zunächst erstmal eine höhere Stufe der höheren Entgeltgruppe erreicht worden sein, da die Stufe 3 der E9a eine ganz andere Stufe ist als die Stufe 3 der E9b oder die Stufe 3 der E10. Eine Höhergruppierung erfolgt in jene Stufe der höheren Entgeltgruppe statt, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Die Annahme, dies wäre meistens eine niedrigere Stufe, ist schlicht falsch. U.a. führt bspw. eine Höhergruppierung aus E9a/3 in E9b in die Stufe 3 der höheren Entgeltgruppe.