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Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

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Stellenbewerter:
Guten Tag,

meine Stelle wurde ca. zwei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit extern bewertet. Ich übe seit Beginn dieselben Tätigkeiten aus und es gab keine Änderung in den mir übertragenen Tätigkeiten.

Mir wurde bislang Entgelt nach Entgeltgruppe 9a gezahlt (vom Arbeitgeber damals so festgelegt). Die Stellenbewertung ergab nun Entgeltgruppe 9c.

Dies führt jetzt wiederum dazu, dass der Arbeitgeber eine Höhergruppierung nach TVöD durchführen will. Damit würde ich aber die erreichte Stufenlaufzeit verlieren.

Ich bin der Meinung, dass es sich lediglich um die Korrektur eines Bewertungsirrtums und nicht um eine echte Höhergruppierung handelt.

Vgl. auch: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-285-rueckwirkende-hoehergruppierung-bei-vorliegen-eines-bewertungsirrtums_idesk_PI13994_HI10848818.html

Somit müsste die erreichte Stufenlaufzeit bestehen bleiben und ich hätte außerdem Anspruch auf rückwirkende Zahlung des Entgelts nach Entgeltgruppe 9c im Rahmen der tarifvertraglichen Ausschlussfrist von sechs Monaten.

Sehe ich das richtig?

Spid:
Ja.

Stellenbewerter:
Vielen Dann, Spid, für die klare Antwort!  :D

Noch eine Frage: Die Dienststelle hat dem Personalrat einen entsprechenden Antrag auf Höhergruppierung vorgelegt. Wie ist hiermit nun zu verfahren? Muss dieser zurückgezogen werden? Ist der Personalrat in der Korrektur eines Bewertungsirrtums überhaupt einzubeziehen?

Spid:
Inwiefern könnte der AG einen Antrag auf Höhergruppierung vorlegen? Er beantragt ggfs. die Zustimmung zu einer Maßnahme. Eingruppierung ist in vielen, wenn nicht allen Personalvertretungsgesetzes ein Mitbstimmungstatbestand. Das alles berührt die Eingruppierung des TB jedoch in keinster Weise.

Stellenbewerter:
Punkt für Dich, hier hatte ich unsauber formuliert: Es wurde ein Antrag auf Mitbestimmung bei der Höhergruppierung vorgelegt. Diese ist aber nicht korrekt (wie oben geschrieben). Daher frage ich mich, ob ich hier etwas tun sollte.

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