Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums
Spid:
Warum? Die Mitbestimmung des PR berührt Deine Eingruppierung doch in keinster Weise.
Stellenbewerter:
Noch eine Nachfrage dazu:
Ich habe nie Tätigkeiten wirklich übertragen bekommen (nach dem NachwG); ist das jetzt für mich oder für den Arbeitgeber von Nachteil? Aktuell steht im Raum, ob mir die Tätigkeiten wirklich schon alle so seit Beginn übertragen wurden (bzw. ich diese ausübe). Wer steht hier in der Beweispflicht?
Spid:
Wurden Dir nie Tätigkeiten übertragen oder wurde die Übertragung nie durch den AG nachgewiesen?
Stellenbewerter:
Gute Frage, woran erkenne ich das? Nachgewiesen wurde es nie, wie erkenne ich den anderen Fall?
Spid:
Nun, in erster Linie daran, ob Du etwas tun solltest oder man stattdessen hingenommen hat, daß Du untätig auf dem Stuhl in der Ecke gesessen hast.
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