Hallo zusammen,
ich kann leider eine Frage nicht klären und vllt könnt ihr mir weiterhelfen
Es geht um die
Rückzahlung von Zulagen zur Riesterrente wegen der fehlender Einwilligungserklärung.
Ich wurde durch meinen Riesteranbieter gerade darauf hingewiesen, dass ich anscheinend dem LBV die Einverständniserklärung zur Datenübermittlung an die Zentrale Zulagestelle nicht erteilt habe. Ich bin seit Mai 2018 auf Widerruf und seit 11/2019 auf Probe verbeamtet.
Diese Einwilligung kann ich anscheinend jetzt rückwirkend nur für 2020 machen. Laut verschiedener I-net Seiten werden Zulagen, die vorab fälschlicherweise gezahlt wurden, dann zurück gefordert. In den vorherigen Jahren habe ich die Zulagen erhalten.
Nun meine Frage:
- Woher weiß denn die Zentrale Zulagestelle, dass ich vor 2020 schon verbeamtet war, wenn der LBV mit der Einwilligung nur die Daten für 2020 übermittelt? Oder wird dann mitgeteilt, ab wann ich verbeamtet war?
Ich bin doch auch als Nicht-Beamtin zulagenberechtigt. Warum wird die denn dann zurückgefordert, wenn ich sie "sowieso", also auch als Angestelle, erhalten hätte?
Dies ist eine sehr konkrete Frage und vllt gibt es diesbezüglich nicht so viele Erfahrungswerte, aber einen Versuch ist es Wert
Herzlichen Dank im Voraus!
LG, Juljia197