Nunja, die Stelle ist momentan als EG13 besetzt – die Verantwortung scheint also der Stelle nach durchaus gegeben zu sein. Die Argumentation hier ist, dass ich nur einen Bachelor-Abschluss habe und deshalb nicht in die EG13 kann. Meines Wissens nach ist aber die Stelle eingestuft, NICHT der Bewerber? Selbst wenn man argumentieren möchte, dass man mit nur Bachelor die EG13-Tätigkeiten nicht ausführen könnte, ist doch die 12 auch noch per Bachelor abgedeckt.
das erhebliche Maß der Verantwortung ist kein Tätigkeitsmerkmal für die E 13, sondern für die E 12. Für E 13 reicht ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium und eine entsprechende Tätigkeit. Wenn man dir eine solche Tätigkeit übertragen möchte, wärst du nach E 12 eingruppiert, da dir das wissenschaftliche Studium fehlt.
Spielt die vorige Eingruppierung wirklich so gar keine Rolle bei der Nachbesetzung?
Eigentlich ja. Es kommt darauf an, welche Aufgaben dir übertragen werden sollen. Wenn es die selben sind wie bei deinem Vorgänger, könnten man Rückschlüsse auf die Eingruppierung ziehen. Wenn nicht - dann nicht.
Und da du in der Regel die übertragenen Aufgaben deines Vorgängers
nicht kennst, ist auch ein Rückschluss nicht möglich.
Rein praktisch empfehle ich WasDennNun zu folgen und einfach deine Wünsche dem Arbeitgeber zu vermitteln und zu schauen, was er machen möchte. Tariflich zu argumemtieren funktioniert hier nicht so.