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Stellenbewertung bei sehr oberflächlicher Tätigkeitsbeschreibung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Stulle am 01.03.2021 13:14 ---Liege ich da komplett falsch oder sieht das jemand ähnlich?

--- End quote ---
Wie Spid und Organisator schon ausführten, tariflich ist ersteres der Fall.

Wenn du nicht bereit bist für das Entgelt der EG10 diese Job zu machen, dann musst du deinem AG überzeugen und sagen: Ich möchte das Entgelt der EG11 / EG 12 verdienen! Entweder du gibst mir entsprechende Tätigkeiten, die dahin führen oder änderst deine Rechtsmeinung bzgl. der geplanten Tätigkeiten, so dass du mir unabhängig davon wie ich eingruppiert bin, dass Entgelt erhalte.

Entweder der AG will dich und schafft es dir dein Wunsch Entgelt zuzahlen, oder man geht getrennter Wege.

Stulle:

--- Zitat von: Organisator am 01.03.2021 13:26 ---Zur besonderen Bedeutung stellt sich die Frage, inwieweit "Mitarbeit" die Möglichkeit zulässt, besonders auf die Belange des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen.

Beim erheblichen Maß der Verantwortlung liegst du komplett falsch. Weder leitetest du einen großen Bereich noch triffst du besonders schwierige Grundsatzentscheidungen für die Allgemeinheit bzw. den nachgeordneten Bereich.

--- End quote ---

Nunja, die Stelle ist momentan als EG13 besetzt – die Verantwortung scheint also der Stelle nach durchaus gegeben zu sein. Die Argumentation hier ist, dass ich nur einen Bachelor-Abschluss habe und deshalb nicht in die EG13 kann. Meines Wissens nach ist aber die Stelle eingestuft, NICHT der Bewerber? Selbst wenn man argumentieren möchte, dass man mit nur Bachelor die EG13-Tätigkeiten nicht ausführen könnte, ist doch die 12 auch noch per Bachelor abgedeckt.

Spielt die vorige Eingruppierung wirklich so gar keine Rolle bei der Nachbesetzung?

Spid:
Stellen sind überhaupt kein tariflicher Regelungsgegenstand. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Tätigkeiten, die einer E13 entsprechen, sehe ich in der Darstellung überhaupt nicht. Ist wohl Fraunhofer oder Max Planck? Die haben von Eingruppierung ohnehin keine Ahnung. Wenn ich Felder kreisförmig anordne, sie mit Entgeltgruppen beschrifte und einen Elefanten im Kreis laufen lasse, bis er defäkiert, ist das mutmaßlich eine qualitativ höhere Rechtsmeinung zur Eingruppierung als die der genannten AG.

Organisator:

--- Zitat von: Stulle am 01.03.2021 16:21 ---
Nunja, die Stelle ist momentan als EG13 besetzt – die Verantwortung scheint also der Stelle nach durchaus gegeben zu sein. Die Argumentation hier ist, dass ich nur einen Bachelor-Abschluss habe und deshalb nicht in die EG13 kann. Meines Wissens nach ist aber die Stelle eingestuft, NICHT der Bewerber? Selbst wenn man argumentieren möchte, dass man mit nur Bachelor die EG13-Tätigkeiten nicht ausführen könnte, ist doch die 12 auch noch per Bachelor abgedeckt.

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das erhebliche Maß der Verantwortung ist kein Tätigkeitsmerkmal für die E 13, sondern für die E 12. Für E 13 reicht ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium und eine entsprechende Tätigkeit. Wenn man dir eine solche Tätigkeit übertragen möchte, wärst du nach E 12 eingruppiert, da dir das wissenschaftliche Studium fehlt.


--- Zitat von: Stulle am 01.03.2021 16:21 ---Spielt die vorige Eingruppierung wirklich so gar keine Rolle bei der Nachbesetzung?

--- End quote ---

Eigentlich ja. Es kommt darauf an, welche Aufgaben dir übertragen werden sollen. Wenn es die selben sind wie bei deinem Vorgänger, könnten man Rückschlüsse auf die Eingruppierung ziehen. Wenn nicht - dann nicht.
Und da du in der Regel die übertragenen Aufgaben deines Vorgängers nicht kennst, ist auch ein Rückschluss nicht möglich.

Rein praktisch empfehle ich WasDennNun zu folgen und einfach deine Wünsche dem Arbeitgeber zu vermitteln und zu schauen, was er machen möchte. Tariflich zu argumemtieren funktioniert hier nicht so.




WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 01.03.2021 16:41 ---Rein praktisch empfehle ich WasDennNun zu folgen und einfach deine Wünsche dem Arbeitgeber zu vermitteln und zu schauen, was er machen möchte. Tariflich zu argumemtieren funktioniert hier nicht so.

--- End quote ---
Insbesondere weil es halt einfach mal wieder absolutes Blödsinngefasel ist was da gebrabbelt wird:
"Die Argumentation hier ist, dass ich nur einen Bachelor-Abschluss habe und deshalb nicht in die EG13 kann."

Also, du gehst am besten zum depperten Personaler, sagst, du übernimmst die Tätigkeiten deines Vorgängers gerne, weißt jedoch, dass du keine wiss. HS hast und dass du dann - nach geltendem Tarifrecht - in der EG12 eingruppiert bist (eine EG niedriger bei fehlender Voraussetzung in der Person)

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