Autor Thema: Gruppensprung - was ist mit der Stufe?  (Read 3246 times)

Simmer90

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Gruppensprung - was ist mit der Stufe?
« am: 02.03.2021 12:49 »
Guten Tag,
ihr könnt mir bestimmt schnell weiterhelfen:

Ich arbeite schon etliche Jahre bei den Stadtwerken in meiner Heimatstadt. Mit der Zeit konnte ich mehrere Höhergruppierungen erreichen. Wie verhält sich der Gruppensprung zu den Stufen? Ich war zum Beispiel in Gruppe 6 Stufe 2 und wurde dann in Gruppe 7 Stufe 1 gestuft.

Durfte die Stufe zurückgestuft werden, oder hätte diese übernommen werden müssen?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Kaiser80

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Antw:Gruppensprung - was ist mit der Stufe?
« Antwort #1 am: 02.03.2021 13:08 »
Ohne Zeitpunkte zu kennen kann das nicht abschließend beantwortet werden. M.E. sah §17(4) TVÖD bspw aber immer eine Zuordnung mindestens in Stufe 2 vor.

Edit: Im TV-V, sofern er Anwendung findet, hätte eine HG evtl. stufengleich erfolgen müssen. Da kenne ich aber die Regelung zu den Stufen aus der Vergangenheit leider nicht
« Last Edit: 02.03.2021 13:15 von Kaiser80 »

Kommunalgenie

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Antw:Gruppensprung - was ist mit der Stufe?
« Antwort #2 am: 02.03.2021 13:08 »
Innerhalb des gleichen Arbeitgebers erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Stufenlaufzeit beginnt lediglich von vorn zu laufen.

Simmer90

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Antw:Gruppensprung - was ist mit der Stufe?
« Antwort #3 am: 02.03.2021 13:42 »
Danke für die Antwort. Mir wurde das schriftlich mitgeteilt, dass ich zum Beispiel am 01.01.2018 von der Gruppe 6 Stufe 2 in Gruppe 7 Stufe 1 gestuft werde. Also war das nicht zulässig?


Kommunalgenie

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Antw:Gruppensprung - was ist mit der Stufe?
« Antwort #4 am: 02.03.2021 13:44 »
Danke für die Antwort. Mir wurde das schriftlich mitgeteilt, dass ich zum Beispiel am 01.01.2018 von der Gruppe 6 Stufe 2 in Gruppe 7 Stufe 1 gestuft werde. Also war das nicht zulässig?

Nein. Lies mal den von Kaiser80 genannten Paragraphen. Dieser ist eineindeutig.

Simmer90

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Antw:Gruppensprung - was ist mit der Stufe?
« Antwort #5 am: 02.03.2021 13:50 »
Ich arbeite seit 2017 bei den Stadtwerken und wir haben den TV-V.
Die Sprünge fanden also nach dem 28.02.2017 statt...
« Last Edit: 02.03.2021 13:57 von Simmer90 »

Spid

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Antw:Gruppensprung - was ist mit der Stufe?
« Antwort #6 am: 02.03.2021 13:57 »
Seit dem 01.03.2016 regelt § 5 Abs. 2a TV-V: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 wird der Arbeitnehmer der gleichen Stufe zugeordnet, die er in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht hat. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung." Mithin erfolgte auch im TV-V eine Höhergruppierung am 01.01.2018 aus E6/2 in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe.