Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfrist nach 8,5 Jahren
Spid:
Allerdings tue ich das: mit einer Grundverachtung, bis das Gegenüber seinen Wert bewiesen hat.
Schokobon:
Probiere es am besten mit dem Auflösungsvertrag. Umso früher du das probierst desto eher lässt sich der AG darauf ein. Er muss halt die Stelle neu ausschreiben usw.
Alles kein Drama
WasDennNun:
--- Zitat von: MaBreu am 02.03.2021 21:46 ---Also jetzt kündigen und in 7 Monaten bin ich dann "frei"... Wie soll ich so jemals den Job wechseln können?
--- End quote ---
Ich habe mehrere Arbeitsverträge schon via Aufhebungsvertrag beendet.
Und die meisten davon auch zweimal gesehen.
Aber auch nur, weil man eben sich offen über die Situation ausgetauscht hat und dadurch einvernehmlich geeinigt hat.
Das klappt natürlich nicht, wenn man ein wichtiges 2 Jahres Projekt anfängt und nach 11 Monaten sagt, ich geh dann mal morgen.
Andere kündigen halt ohne neuen AV in der Tasche und sehen dann zu einen neuen Job zu bekommen.
Wo ist das Problem?
No Risk No Fun.
Spid:
Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es ja kein Problem, sich erneut zu begegnen - einvernehmlich bedeutet ja, daß beide Seiten damit einverstanden waren.
Rosi:
Hey, so wie ich das verstehe arbeitest du 8,5 Jahre im Unternehmen und hast daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats einzuhalten. Ab 10 Jahren in der Firma muss du eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende einhalten.
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