Autor Thema: [Allg] Auswirkung einer Psychotherapie auf Beamtenlaufbahn  (Read 12481 times)

Apfelbaum

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Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden. Vielleicht kann ich es wagen, einfach bei der Beilhilfe nachzufragen, ob sich eine Therapie negativ auswirken könnte? Eine solche Anfrage würde ja sicher nirgends gespeichert und an Entscheidungsträger weitergegeben, oder?

Wenn man die Ursprungsfrage und die zahlreichen Antworten darauf liest kannst Du doch die o.g. Frage nicht ernst meinen.

Entweder hast du alle Hinweise in den Antworten ignoriert oder nicht verstanden. Beides ist keine gute Voraussetzung für ein auf Dauer ausgelegtes Beamtenverhältnis.

Wie meinst du das? Du gibst wirklich nur Mist von dir. Warum antwortest du überhaupt? Ist dir so langweilig?
Wenn es dir nicht begreiflich ist, dass ich auf Nummer Sicher gehen will, bevor ich eine solche Anfrage bei der Beihilfe stelle, dann tuts mir leid für dich. Hier wäre hilfreich zu sagen, woraus sich ergibt, dass die Beihilfe keine Angabe weitergibt. Diese hilfreiche Information lieferst du leider nicht
« Last Edit: 17.03.2021 11:14 von Apfelbaum »

Apfelbaum

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Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden.

Hast du den Thread und die Antworten darin gelesen ?

1) Die Beihilfe gibt grundsätzlich und generell nie Daten heraus.

2) Du bist beim Amtsarzt zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet. Solltest du hingegen lügen / etwas böswillig verschweigen ist die Behörde verpflichtet (!!!) die Ernennung zurückzunehmen (vgl. hierzu  § 12 Abs. 1 BeamtStG / § 14 Abs. 1 BBG)
Warum fragst du, ob ich die Antworten gelesen habe? Es kommt für mich nicht in Frage, beim Amtsarzt eine Therapie zu verschweigen. Dass nichts rauskommt, wenn ich es verschweige, spielt für meine Überlegungen also keine Rolle.

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Wie meinst du das?

Lies die zahlreichen Antworten im Thread und hinterfrage, welchen Sinn deine erneute Frage haben kann. Dann formuliere die Frage neu.

Ansonsten zum Nachdenken:
- Wenn du dem Amtsarzt nichts verschweigen willst, warum keinen Beihilfeantrag stellen?
- Bei der Beihilfestelle meldet man nichts sondern reicht Rechnungen ein
- Die Beihilfestelle prüft die abgerechnete ärztliche Leistung und entscheidet über die Erstattungsfähigkeit
- Was soll eine wie auch immer geartete Anfrage bei der Beihilfestelle bewirken?
- Wie sollte diese Anfrage negative Auswirkungen haben?

Apfelbaum

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Wie meinst du das?

Lies die zahlreichen Antworten im Thread und hinterfrage, welchen Sinn deine erneute Frage haben kann. Dann formuliere die Frage neu.

Ansonsten zum Nachdenken:
- Wenn du dem Amtsarzt nichts verschweigen willst, warum keinen Beihilfeantrag stellen?
- Bei der Beihilfestelle meldet man nichts sondern reicht Rechnungen ein
- Die Beihilfestelle prüft die abgerechnete ärztliche Leistung und entscheidet über die Erstattungsfähigkeit
- Was soll eine wie auch immer geartete Anfrage bei der Beihilfestelle bewirken?
- Wie sollte diese Anfrage negative Auswirkungen haben?

Schade, du lieferst nach wie vor keinen Beleg dafür, dass die Beihilfe nichts weitergibt. Hier wüsste ich gern Verbindliches. Wer etwas weiß, gerne hier schreiben, vielen Dank.
Wenn du mich fragst, warum ich keinen Beilhlfeantrag stellen sollte, wenn ich dem Amtsarzt nichts verschweigen möchte, dann, tut mir leid, hast du meine Anfrage gar nicht verstanden. Denn meine Frage ist nicht, ob man dem Amtsarzt etwas verschweigen darf, sondern ob sich eine ordnungsgemäß gemeldete THerapie negativ auf die Verbeamtung auswirken kann.
Es gab hier einige gute und hilfreiche Antworten, aber deine gehören nicht dazu, du musst wirklich nicht weiter antworten

EiTee

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Meine Güte, du bekommst hier hinreichend qualifizierte Antworten und bist dennoch nicht zufrieden.

Du willst es verbindlich? dann nerv doch hier nicht rum sondern ruf bei der Beihilfestelle an und frag nach, gib dich halt als Frau Müller aus oder verfass eine E-Mail über einen anderen Namen.

Der Aufwand den du hier betreibst und die nicht vorhandene Dankbarkeit, den Personen gegenüber, die Dir hier antworten ist ein schlechter Witz. Also sei mal ein bisschen effizient und melde dich direkt bei der Beihilfe. Du hast dann Gewissheit und wir unsere Ruhe.

Wdd3

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EiTee hat es sehr nett formuliert. Dem schließe ich mich an.

Allerdings möchte ich noch anmerken das deine ignorante Art und deine beleidigenden Kommentare dich geradezu prädestinieren auf einigen Ämtern die Bürger-Fragen bearbeiten, einen adäquaten Beamten-Posten zu besetzen. ??? 

Schmitti

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Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden.
Schau dir mal die für dich geltenden Beihilferegelungen an. Bei Psychotherapien gibt es z.B. in RLP die Voraussetzungen, dass die Beihilfestelle diese schon vor Behandlungsbeginn anerkennen muss, damit sie überhaupt beihilfefähig ist, der Therapeut muss Voraussetzungen erfüllen und ein vertrauensärztlicher Gutachter muss die Notwendigkeit bestätigen. Im Einzelfall oder z.B. bei wenigen Sitzungen, die die weitere Therapie erstmal abklären, gibt es Ausnahmen, und in deinem Land kann es natürlich auch alles wieder anders sein.
Eine bloße Meldung an die Beihilfe (im Haus oder extern bearbeitet?) kann also von gar nix bis hin zu folgendem umfangreicheren Schriftwechsel erstmal alles bedeuten. Wobei eine anonyme Meldung oder Nachfrage dich auch nicht weiterbringen wird, wie eine eigene Recherche in den für dich geltenden Beihilfevorschriften. Denn auf nichts anderen kann und wird die Beihilfestelle dann verweisen.
Für die Frage, wie sich das auf die Beamtenlaufbahn überhaupt auswirkt, ist die Beihilfestelle im Übrigen kein sinnvoller Ansatzpunkt.

Apfelbaum

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Meine Güte, du bekommst hier hinreichend qualifizierte Antworten und bist dennoch nicht zufrieden.

Du willst es verbindlich? dann nerv doch hier nicht rum sondern ruf bei der Beihilfestelle an und frag nach, gib dich halt als Frau Müller aus oder verfass eine E-Mail über einen anderen Namen.

Der Aufwand den du hier betreibst und die nicht vorhandene Dankbarkeit, den Personen gegenüber, die Dir hier antworten ist ein schlechter Witz. Also sei mal ein bisschen effizient und melde dich direkt bei der Beihilfe. Du hast dann Gewissheit und wir unsere Ruhe.

du hast auch so deine Ruhe, da du ja nie angesprochen wurdest

Apfelbaum

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EiTee hat es sehr nett formuliert. Dem schließe ich mich an.

Allerdings möchte ich noch anmerken das deine ignorante Art und deine beleidigenden Kommentare dich geradezu prädestinieren auf einigen Ämtern die Bürger-Fragen bearbeiten, einen adäquaten Beamten-Posten zu besetzen. ???

kannst du die Ignoranz und die beleidigen Kommentare benennen? Dann werde ich mich gerne entschuldigen. Danke

Apfelbaum

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Ich habe mittlerweile einige Sitzungen hinter mir, aber immer noch nicht entschieden, ob ich es wagen soll, die Sache bei der Beihilfe zu melden.
Schau dir mal die für dich geltenden Beihilferegelungen an. Bei Psychotherapien gibt es z.B. in RLP die Voraussetzungen, dass die Beihilfestelle diese schon vor Behandlungsbeginn anerkennen muss, damit sie überhaupt beihilfefähig ist, der Therapeut muss Voraussetzungen erfüllen und ein vertrauensärztlicher Gutachter muss die Notwendigkeit bestätigen. Im Einzelfall oder z.B. bei wenigen Sitzungen, die die weitere Therapie erstmal abklären, gibt es Ausnahmen, und in deinem Land kann es natürlich auch alles wieder anders sein.
Eine bloße Meldung an die Beihilfe (im Haus oder extern bearbeitet?) kann also von gar nix bis hin zu folgendem umfangreicheren Schriftwechsel erstmal alles bedeuten. Wobei eine anonyme Meldung oder Nachfrage dich auch nicht weiterbringen wird, wie eine eigene Recherche in den für dich geltenden Beihilfevorschriften. Denn auf nichts anderen kann und wird die Beihilfestelle dann verweisen.
Für die Frage, wie sich das auf die Beamtenlaufbahn überhaupt auswirkt, ist die Beihilfestelle im Übrigen kein sinnvoller Ansatzpunkt.

Vielen Dank, ja, ich muss wohl einfach mal in den Vorschriften nachlesen, um ganz sicher zu gehen. Kann man natürlich auch nicht erwarten, dass jemand solche Spezialvorschriften griffbereit hat. Hatte mich aber auch schon gefragt, ob die Beihilfestelle Fragen nach der Auswirkung überhaupt beantworten kann. Vermutlich hast du recht und sie kann es nicht.

Pukki

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Im Rahmen der Verbeamtung gibt ein Amtsarzt seine Prognose ab, inwieweit du für die Zukunft dauerhaft dienstfähig sein wirst oder ein Risiko besteht, dass du vorzeitig aus dem aktiven Dienst aussteigen musst. Auf Basis dieser Prognose wird im Regelfall der Dienstherr durch seine Personalstelle eine Verbeamtung auf Lebenszeit veranlassen oder dies eben unterlassen.
Da wird die Beihilfestelle nichts zu sagen, weil sie im Rahmen eines solchen Verfahrens eben schlicht nicht zu beteiligen ist (das wurde dir schon in einigen der ersten Antworten dargelegt).
Dass du im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet bist, die im Regelfall auch Vollständigkeit erfordern und eine falsche oder unwahre Beantwortung von Fragen Konsequenzen bis hin zur Rückabwicklung der Verbeamtung haben können, wurde ebenfalls bereits deutlich gemacht.

Mehr Informationen benötigst du nicht, um dir selbst ein Bild darüber zu machen, wie du im Rahmen eines etwaigen Einstellungsverfahrens vorgehen solltest. Diese Entscheidung kann und wird dir hier keiner abnehmen.

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Schade, du lieferst nach wie vor keinen Beleg dafür, dass die Beihilfe nichts weitergibt. Hier wüsste ich gern Verbindliches. Wer etwas weiß, gerne hier schreiben, vielen Dank.
Wenn du mich fragst, warum ich keinen Beilhlfeantrag stellen sollte, wenn ich dem Amtsarzt nichts verschweigen möchte, dann, tut mir leid, hast du meine Anfrage gar nicht verstanden. Denn meine Frage ist nicht, ob man dem Amtsarzt etwas verschweigen darf, sondern ob sich eine ordnungsgemäß gemeldete THerapie negativ auf die Verbeamtung auswirken kann.
Es gab hier einige gute und hilfreiche Antworten, aber deine gehören nicht dazu, du musst wirklich nicht weiter antworten

Viele Leute hier im Forum nehmen sich die Zeit, um nicht nur auf konkrete Fragen zu antworten sondern auch mit darübergehenden Hinweisen den Horizont zu weiten und Anregungen zu geben.
Meistens sind das ganz sinnvolle Hinweise für Menschen, die gerne über den Tellerrand hinausdenken. Muss aber nicht jedem liegen.

Für die nicht über den Tellerrand Hinausdenker gebe ich noch den Rat, Fragen so zu stellen, dass man sie auch sinnvoll beantworten kann. Ein wie mehrfach angeregtes vertieftes Beschäftigten mit der Materie wäre ein Lösungsweg dafür.

Wdd3

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kannst du die Ignoranz und die beleidigen Kommentare benennen? Dann werde ich mich gerne entschuldigen. Danke



Wie meinst du das? Du gibst wirklich nur Mist von dir. Warum antwortest du überhaupt? Ist dir so langweilig?
Wenn es dir nicht begreiflich ist,

Das voranstehende Zitat ist beleidigend für den Empfänger und Organisator versucht dir nach wie vor hilfreich zur Seite zu stehen aber du ignorierst seine Erklärungen.
 

Organisator

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... ich werde schon wieder schalig.....

Aber der Nuhrsche Imperativ liegt mir nicht so, auch wenn er hier oder da angemessen ist.

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TE hat ja bereits erkannt, dass er ne Schraube locker hat. Vor diesem Hintergrund sollte man dessen Einlassungen nicht allzu ernst nehmen.