Wie meinst du das?
Lies die zahlreichen Antworten im Thread und hinterfrage, welchen Sinn deine erneute Frage haben kann. Dann formuliere die Frage neu.
Ansonsten zum Nachdenken:
- Wenn du dem Amtsarzt nichts verschweigen willst, warum keinen Beihilfeantrag stellen?
- Bei der Beihilfestelle meldet man nichts sondern reicht Rechnungen ein
- Die Beihilfestelle prüft die abgerechnete ärztliche Leistung und entscheidet über die Erstattungsfähigkeit
- Was soll eine wie auch immer geartete Anfrage bei der Beihilfestelle bewirken?
- Wie sollte diese Anfrage negative Auswirkungen haben?
Schade, du lieferst nach wie vor keinen Beleg dafür, dass die Beihilfe nichts weitergibt. Hier wüsste ich gern Verbindliches. Wer etwas weiß, gerne hier schreiben, vielen Dank.
Wenn du mich fragst, warum ich keinen Beilhlfeantrag stellen sollte, wenn ich dem Amtsarzt nichts verschweigen möchte, dann, tut mir leid, hast du meine Anfrage gar nicht verstanden. Denn meine Frage ist nicht, ob man dem Amtsarzt etwas verschweigen darf, sondern ob sich eine ordnungsgemäß gemeldete THerapie negativ auf die Verbeamtung auswirken kann.
Es gab hier einige gute und hilfreiche Antworten, aber deine gehören nicht dazu, du musst wirklich nicht weiter antworten