Autor Thema: Verwaltungsvollzug  (Read 2488 times)

Pumpernickel

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Verwaltungsvollzug
« am: 03.03.2021 11:58 »
Hallo,

Ich bin neu hier.

Demnächst wechsle ich meine Stelle und gehe in eine andere Kommune in den Verwaltungsvollzug.

Die Stelle ist mit 9a eingruppiert und es ist Schichtdienst zu leisten. Früh, Spät und Nacht an 7 Tagen der Woche.

Eingestellt wurde ich aber nur für 40 Stunden, verteilt auf 5 Tage. Heißt das jetzt, dass ich pro Woche maximal 5 Tage arbeiten darf/muss?

Bekomme ich Schichtzulagen und wenn ja, wie hoch? Ich werde aus dem TVöD nicht recht schlau.


Würde mich auch freuen, wenn sich hier noch ein paar Leute melden, die im Verwaltungsvollzug arbeiten und mir mal so einen Arbeitstag schildern.

Wie körperlich fit muss man wirklich sein und wie viel Schreibtischtätigkeit erwartet mich?

Liebe Grüße,

Pumpernickel  :)

Spid

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Antw:Verwaltungsvollzug
« Antwort #1 am: 03.03.2021 12:14 »
Nein.

Wenn ständig Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit zu leisten ist, besteht Anspruch auf eine Zulage von 40€ bzw. 105€ pro Monat. Ist nicht ständig Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit zu leisten, besteht Anspruch auf eine Zulage von 0,24€ bzw. 0,63€ pro Stunde.

Pumpernickel

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Antw:Verwaltungsvollzug
« Antwort #2 am: 03.03.2021 12:21 »
Nein.

Wenn ständig Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit zu leisten ist, besteht Anspruch auf eine Zulage von 40€ bzw. 105€ pro Monat. Ist nicht ständig Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit zu leisten, besteht Anspruch auf eine Zulage von 0,24€ bzw. 0,63€ pro Stunde.

Worauf bezieht sich das "Nein"?

Es wird schon so laufen, dass ich mal am WE raus muss und es einen Schichtplan geben wird, wer wann welche Schicht macht.

Spid

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Antw:Verwaltungsvollzug
« Antwort #3 am: 03.03.2021 12:28 »
Naheliegenderweise bezieht sich meine erste Antwort auf Deine erste Frage.

Lars73

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Antw:Verwaltungsvollzug
« Antwort #4 am: 03.03.2021 12:36 »
Das nein bedeutet, dass es Wochen mit mehr und weniger als 5 Arbeitstagen geben kann. Nur im Durchschnitt müssen es 5 Tage sein.

Pumpernickel

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Antw:Verwaltungsvollzug
« Antwort #5 am: 03.03.2021 12:58 »
Das nein bedeutet, dass es Wochen mit mehr und weniger als 5 Arbeitstagen geben kann. Nur im Durchschnitt müssen es 5 Tage sein.

Ok danke :-) das dachte ich mir schon aber war dann doch zu unsicher  :D