Auskunftspflicht zur Nebentätigkeit?

Begonnen von Thomas1212, 03.03.2021 14:39

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Thomas1212

Hallo liebes Forum,

ich (TB, Bayern) habe eine Nebentätigkeit angezeigt.
Die Personalabteilung will partout ein Nennung meiner erwarteten Vergütung.
Frage: Bin ich zum Umsatz der Nebentätigkeit auskunftspflichtig? M.E. nicht, da dies nur für Beamte greift.

Für Beamte sehe/kenne ich die Rechtsgrundlage dafür. Aber sowas gibt es doch nicht für TBs? Mein AV beinhaltet hierzu keine Regelung. Dem TV-L kann ich auch nix entnehmen.

Sehe ich es richtig, dass ich keine Auskunft erteilen muss?

Pepper2012

Wenn dein AG etwas von dir möchte, lass ihn doch einfach eine Rechtsgrundlage suchen und im Erfolgsfall nennen.

Spid

Ich sehe grundsätzlich auch keine Pflicht. Ausnahmsweise könnten durch die Vergütung Interessen des AG betroffen sein, dann müßte er die Auskunft jedoch unter Nennung dieser Interessen verlangen.

Thomas1212

Zitat von: Spid in 03.03.2021 14:54
Ich sehe grundsätzlich auch keine Pflicht. Ausnahmsweise könnten durch die Vergütung Interessen des AG betroffen sein, dann müßte er die Auskunft jedoch unter Nennung dieser Interessen verlangen.

Danke @Spid.