Lies dir mal bitte das Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG durch. In Art. 5 ist klar geregelt was unter der Aussage "Dienstreisen nur mit Zug" zu verstehen und wie mit Reisekostenerstattungen umzugehen ist, wenn der Antragsteller mit einem anderen Verkehrsmittel gefahren ist.
Bitte abklären, ob das Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG bei euch Andwendung findet.