Hallo,
ich benötige Rat.
Folgender Sachverhalt:
Geburt Kind April 2020, Elternzeit April 20 bis April 21.
Urlaub 20 und 21 werde ich anteilig bekommen, das passt.
Nun hatte ich 2018 24 Urlaubstage als Rest und mit ins Jahr 2019 genommen. Von den nun 54 Tage habe ich 29 Tage 2019 nehmen können. Dann wurde ich im September 2019 ins Beschäftigungsverbot geschickt. Und es blieben 25 Tage zurück.
Nun erhielt ich dazu folgende Rückmeldung: "Vor Beginn Ihres Beschäftigungsverbotes im Jahr 2019 haben Sie 29 Tage Erholungsurlaub genommen. Über den 30.09.2020 hinaus bi längstens zum 31.12.21 wäre nur der gesetzliche Mindesturlaub in Höhe von 20 Tagen gem. $ 24 Satz 2 Mutterschutzgesetz übertragbar gewesen.
Der verbleibende Erholungsurlaubsanspruch aus 2019 in Höhe von einem Tag ist somit mit Ablauf des 30.09.20 verfallen. "
Somit sind 25 Tage weg.
Ist dies so rechtens?
Ich danke für jede Rückmeldung.
Grüße