Ja, dass das nicht vergleichbar ist, mit einer Erwähnung in einer für den öffentlichen AG hinsichtlich der Anforderungen bindenden Stellenausschreibung, ist Dir doch klar.
München sagt sogar ganz konkret: “..auf mindestens Bachelor- bzw. DQR-6-Niveau“ Da steht sogar schon ein „bzw.“ zwischen Bachelor und DQR-Niveau 6.