Sofern in der Ausschreibung als konstitutive Voraussetzung der staatlich geprüfte Techniker gefordert war und keine Öffnung für andere Abschlüsse angegeben war, dürfte ein öffentlicher AG Dich nicht bei der Stellenbesetzung berücksichtigen.
Das war auch anfänglich der Fall, jedoch passen alle bisher eingeladenen Bewerber mit Techniker-Ausbildung nicht auf die Stelle oder sind abgesprungen. Jetzt "darf" man wohl auch höherqualifizierte Bewerber einladen, es wurde aber schon vorgefühlt, ob man auch für E9a arbeiten würde... Das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, man darf mich bei der Stellenbesetzung berücksichtigen, aber nicht entsprechend der Ausschreibung bezahlen...
Da du die Bedingungen der Ausschreibung nicht erfüllst, dürfte man dich nicht berücksichtigen (Halt wieder mal Looser PA, die solche Ausschreibungen verfassen)
Jetzt haben sie das Problem, dass sie (sofern du nicht tariflich ein "sonstiger Beschäftigter" bist) dich nur eine EG niedriger Eingruppierung können, wg. fehlende Voraussetzung in der Person. Soweit tariflich in sich schlüssig und korrekt.
(und typisch Personaler, die nicht mitdenken können)
Du bekommst die Stelle und man zahlt dir das Entgelt einer EG wie man sich es denkt.
Wo du dann tatsächlich eingruppiert bist: irrelevant, solange man sich einig ist.
Also mein Rat:
Wenn die dich wollen, sollen sie dir die 9b zahlen, wie die das hinbekommen: Deren Problem !
Möglichkeiten gibt es da eine Menge.
Die tatsächliche EG ist mir auch völlig egal, solange das Gehalt stimmt.
Das hättest du in deinem Eingangsthread auch in der Deutlichkeit schreiben müssen, damit so ein Mensch wie Spid das auch versteht/erkennt.
Denn Spid hat diese Fähigkeit nicht, zwischen den Zeilen zu lesen, für Ihn zählt alleine das geschrieben Wort in seiner Wortbedeutung.
An welche Möglichkeiten hast Du da gedacht? so dass der FB das auch gegenüber der Personalstelle argumentieren kann. Die scheinen da etwas ratlos zu sein...
Traurig aber ständige Realität.
In deinem Fall sollen sie einfach mal akzeptieren, dass man dich als sonstiger Beschäftigter bezahlen kann (@ Spid egal ob es eine gerichtliche Überprüfung standhält ob man es auch ist) ohne dass es offensichtlich fehlerhaft wäre. (Sie stellen ja nicht einen Unausgebildeten auf die Techniker stelle.)
Die sollen einfach das machen, was sie sonst zu Ungunsten der Angestellten auch gerne machen, sich irren.
Denn umgekehrt haben sie ja kein Problem fehlerhaft zuarbeiten, denn eigentlich müssten sie neu ausschreiben, da du ja nicht im Verfahren berücksichtigt werden kannst, aber das bedeutet ja für sie wieder Arbeit, da haben sie plötzlich kein Problem bewusst fehlerhaft zu arbeiten.
Denkst du da an die "übertarifliche Arbeitsmarktzulage zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften"?
Das wäre auch eine Möglichkeit
Wenn man nun mit 9a einsteigt und dann Tätigkeiten übertragen bekommt, die entsprechend §14 zu einer höheren EG führen, müsste ich mich wohl selbständig um eine höhere Eingruppierung kümmern. Das passiert ja nicht automatisch...Müsste diese Übertragung irgendwie schriftlich festgehalten werden?
Das wäre nicht der Weg.
Ein Weg wäre: Einstellung in die EG9a, Zulage zum Entgelt der 9b, nach einiger Zeit (z.B. doppelte Zeit der Ausbildung des Technikers) und dann zu einem passenden Zeitpunkt (damit keine Stufenlaufzeit verloren geht) stellen sie dann doch endlich fest, dass du ein sonstiger Beschäftigter bist. Und du bekommst die Höhergruppierung und die Zulage fällt weg.
Nachteil für dich:
Das kann man nicht vertraglich fixieren, sowohl die Zulage ist widerruflich, als auch die Erkenntnis ob du sB bist, ist zunächst nur goodwill, bis zu dem Zeitpunkt wo du eine Eingruppierungsfeststellungsklage machst, um vom Gericht feststellen zu lassen, ob du ein sB bist (das könntest du als weitere Variante auch direkt nach Einstellung, Ende Probezeit machen).