Autor Thema: 3 Schicht System Wechselschichtzulage  (Read 2660 times)

onecaress

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3 Schicht System Wechselschichtzulage
« am: 07.03.2021 15:08 »
Hallo,

um die große Wechselschichtzulage im Monat zu erhalten, muss ich im Monat ja mind. 2 Früh - 2 Spät und 2 Nachtschichten gemacht haben.
Was passiert wenn ich aufgrund von Urlaub zwar die 2 Spätdienste und 2 Nachtdienste erbringen kann, aber nur 1 Frühdienst. Zählt der Urlaub eventuell als Frühdienst und ich erhalte die große Wechselschichtzulage weiterhin?

Spid

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Antw:3 Schicht System Wechselschichtzulage
« Antwort #1 am: 07.03.2021 15:11 »
Fällt eine tariflich für den Zulagenanspruch geforderte Schicht nur deshalb aus, weil der Beschäftigte wegen der Gewährung von Erholungsurlaub von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung frei ist, so steht dies dem Anspruch auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit nicht entgegen. Entscheidend ist, ob der Beschäftigte ohne die Arbeitsbefreiung die geforderten Schichten geleistet hätte, siehe BAG, Urteile vom24. März 2010 - 10 AZR 58/09, 10 AZR 152/09 und 10 AZR 570/09.

Pipprock

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Antw:3 Schicht System Wechselschichtzulage
« Antwort #2 am: 08.03.2021 14:01 »
Es reicht ein Früh und ein Spätdienst im Monat. Zwei Nächte müssen sich dagegen innerhalb von 4 Wochen wiederholen.Urlaub bzw. AU ist der Joker, vorausgesetzt der jeweilige Dienst hätte da stattgefunden.