Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Betriebsurlaub (Spielzeitpause)
StefanJK:
Bräuchte ml etwas Hilfe,
ich bin nach TvöD angestellt an einem Theater das im Sommer immer 6Wochen Spielzeitpause macht.
Die letzten Jahre habe ich 3-4Wochen Urlaub nehmen müssen in der Zeit. Im Arbeitsvertrag steht auch das ein Großteil des Urlaubes in der Zeit zu nehmen ist.
Jetzt bin ich mittlerweile Vater geworden und brauch 2Wochen im Jahr die ich selbst einteilen kann.
Soll aber dieses Jahr 5 Wochen Urlaub nehmen. Das passt leider gar nicht, da ich somit keinen gemeinsamen Urlaub mit Frau und Kind habe. Arbeit wäre auch trotz Schließung genug da, Verwaltung und Technik arbeitet auch länger.
Wie sieht das den rechtlich aus? Gibt es für Theater eine Sonderregelung oder gilt hier das Arbeitsgesetz? Da wurde geurteilt das der AG max. 3/5 des Urlaubes verplanen darf.
WasDennNun:
3-4 Wochen sind doch 2-3 fünftel max verplant.
Was sagt der zu deinen Bedürfnissen?
StefanJK:
Werden nicht ernst genommen und es wäre auch nicht Aufgabe vom AG
Spid:
§55 Nr. 6 BT-V trifft doch eine eindeutige Regelung: Der Urlaub ist in der Regel während der Theaterferien zu gewähren und zu nehmen.
StefanJK:
--- Zitat von: Spid am 08.03.2021 15:32 ---§55 Nr. 6 BT-V trifft doch eine eindeutige Regelung: Der Urlaub ist in der Regel während der Theaterferien zu gewähren und zu nehmen.
--- End quote ---
OK den teil vom Tarifvertrag kannte ich noch nicht dann sieht es wohl schlecht aus :(
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