Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Betriebsurlaub (Spielzeitpause)

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Spid:
§55 BT-V enthält die Sonderregelungen für die Beschäftigten in Theatern und Bühnen. Sollte man in diesem Bereich beschäftigt sein, empfiehlt sich die Kenntnis.

StefanJK:
Danke dann such ich mal n neuen Job dann ist Familie hier nicht vereinbar ¯\_(ツ)_/¯

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