Liebes Forum ,
ich habe eine sehr attraktive Stelle von Extern angeboten bekommen, wo ich jetzt sehr gerne Zügig hin wechseln wollte.
Ein kurze Anfrage an die Sachbearbeiterin (Personalbüro) und es folgte die Antwort:
Gemäß TV-H haben Sie bei einer Beschäftigungszeit von mindesten 12 Jahren eine gesetzliche Kündigungsfrist
von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Verwechselt hier die Personalabteilung vielleicht den Kündigungsschutz des AN ?
Gesetzlich gilt ja folgendes :
622 Abs. 1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Alle anderen gesetzl. Regelungen gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
In meinem Arbeitsvertrag ( vor 12 Jahren) steht nichts zu Kündigungen drin.
vielen Dank schon mal für eure Hilfe