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VERDI informiert über Angriff der Arbeitsgeber zur Tarifrunde 2021

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Spid:
Es gibt keinen status quo ante im aktuellen Rechtsrahmen - noch wäre die Behauptung zutreffend, daß "alle Bruchteilsmerkmale defacto ins Leere liefen".

Jockel:
wir werden sehen.

Da du ja  -wie das BAG- auch die Meinung vertrittst, dass bei der "Auslegung" von Tarifverträgen die gleichen Regeln wie für Gesetze gelten, hast du recht, wenn die Verfassungsbeschwerde materiell scheitert. Wobei sie vermutlich formell scheitert (keine Grundrechtsträgereigenschaft).

Darum geht es aber materiell gerade: darf das BAG im Zweifel eine "sinnvolle und sachgerechte" Regelung treffen oder geht die Koalitionsfreiheit drüber und es müsste z.B. die TVP fragen, statt zu ersetzen.

Spid:
Das BAG trifft keine Regelung, sondern legt sie aus. Sofern das Auslegungsergebnis nicht nach dem Geschmack der AG ist, hat man halt Mist vereinbart - etwas, worin die TdL ja einen enormen Erfahrungsschatz hat.

Jockel:
Ob es auslegen darf, ist der Kern der Verfassungsbeschwerde. Mehrere LAG-Senate sind übrigens der gleichen Auffassung wie die AG: das BAG verkennt die Regeln.

Spid:
Nun, Deine Aussage war:

--- Zitat von: Jockel am 12.03.2021 11:41 ---Darum geht es aber materiell gerade: darf das BAG im Zweifel eine "sinnvolle und sachgerechte" Regelung treffen oder geht die Koalitionsfreiheit drüber und es müsste z.B. die TVP fragen, statt zu ersetzen.

--- End quote ---

Davon ab steht es LAGs natürlich frei, anders als das BAG zu urteilen. Dann wird das Urteil halt durch das BAG aufgehoben.

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