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Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?

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Feidl:

--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 10.03.2021 12:05 ---Wenn ich als Telefonserviceberater bei der BA angestellt bin, ist es dann sinnvoll eine Dienst- und Vermögenshaftpflicht abzuschließen?
--- End quote ---
Grundsätzlich nein,
wer allerdings
--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 10.03.2021 12:05 ---hatte sie auch schon in meinem alten Beruf, weil ich dort ständig Fahrzeuge lenkte.
--- End quote ---
bei sowas auch meint, eine extra private Versicherung abschließen zu müssen, der sollte wohl auch weiterhin fest zu den Versicherungsgesellschaften stehen.  ;)

GoethesGartenhaus:

--- Zitat von: Feidl am 12.03.2021 13:24 ---Grundsätzlich nein,
wer allerdings
--- Zitat von: GoethesGartenhaus am 10.03.2021 12:05 ---hatte sie auch schon in meinem alten Beruf, weil ich dort ständig Fahrzeuge lenkte.
--- End quote ---
bei sowas auch meint, eine extra private Versicherung abschließen zu müssen, der sollte wohl auch weiterhin fest zu den Versicherungsgesellschaften stehen.  ;)

--- End quote ---

Wenn ich Linienbusse mit Schülern im ÖPNV und Regionalverkehr steuere und es mal richtig richtig dumm läuft und man mir grobe Fahrlässigkeit vorwirft oder Fahrgeldeinnahmen bis zu 500,- Euro verschwinden oder wichtige Schlüssel verloren gehen mit denen man den ganzen Betriebshof öffnen kann, dann ist mir das eine Versicherung für monatlich 6,20 Euro wert. Aber die konnte ich ja nun kündigen, weil ich in meinen alten Beruf zurückkehre (habe 2 Berufe erlernt).

2strong:
Eine persönliche Haftung aus dem tariflichen Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis kommt ohnehin ausschließlich in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes in Betracht.

GoethesGartenhaus:
Genau. Und da greift die Versicherung. Aber nicht bei Vorsatz. Nur grobe Fahrlässigkeit.

Beamtenfisch:
Viel wichtiger als die Erstattung evtl. Kosten durch Haftbarmachung ist mir bei einer solchen Versicherung, dass diese auch zur Abwehr ungerechtfertigter Regreßnahmen/Haftbarmachungen durch den Dienstherren in Anspruch genommen werden kann.

LG
Beamtenfisch

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