Dienst- und Vermögenshaftpflicht sinnvoll?

Begonnen von GoethesGartenhaus, 10.03.2021 12:05

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WasDennNun

Zitat von: GoethesGartenhaus am 23.03.2021 21:00
Zitat von: Organisator am 23.03.2021 08:30
Keine Sorge, mein Beitrag war nur schnippisch gemeint. So als augenzwinkernder Hinweis zu der Notwendigkeit einer Diensthaftpflicht für Telefonberater.

Auch als normaler Angestellter kann man in die Situation kommen auf Grund grober Fahrlässigkeit das Eigentum eines Kollegen oder des Arbeitgebers zu zerstören. Einmal nicht mitgedacht oder unabsichtlich grob fahrlässig gehandelt und zack. Da lasse ich lieber die Versicherung die Ansprüche zahlen oder abwehren als mich selbst damit rumzuschlagen. Das ist mir 8,- Euro pro Jahr wert.
Rüchtüch, wegen 8 € sich da einen Kopp zu machen ist albern.

Organisator

Zitat von: GoethesGartenhaus am 23.03.2021 21:00
Auch als normaler Angestellter kann man in die Situation kommen auf Grund grober Fahrlässigkeit das Eigentum eines Kollegen oder des Arbeitgebers zu zerstören. Einmal nicht mitgedacht oder unabsichtlich grob fahrlässig gehandelt und zack. Da lasse ich lieber die Versicherung die Ansprüche zahlen oder abwehren als mich selbst damit rumzuschlagen. Das ist mir 8,- Euro pro Jahr wert.
Das war ja deine Eingangsfrage bzw. Eingangsmeinung. Ist ja auch völlig legitim, eine solche Meinung zu haben. Ich war nur irritiert ob des Zwecks der Diskussion, wenn die eigene Meinung unumstößlich festzustehen scheint. Aber dazu erwarte ich eigentlich auch wieder eine feste unumstößliche Meinung  ;)

GoethesGartenhaus

Da du wirklich sachlich argumentierst und nicht ausfallend wirst, will ich dir gerne zuhören. Es ist ja nicht grundsätzlich falsch keine entsprechende Versicherung zu haben, aber hättest du persönlich nicht Angst im Fall der Fälle haftbar gemacht zu werden, weil du dich - unabsichtlich (!) - grob fahrlässig verhalten hast (5 Sekunden unaufmerksam)?

Spid

Wie verhielte man sich denn absichtlich grob fahrlässig?

Benno

Ich wurde so eine Versicherung abschließen, im Falle das was passiert

WasDennNun

Grob fahrlässig heißt doch ich nehme das Risiko Bewusst in Kauf.
Wenn ich also eine gebrochene Hand habe und trotzdem versuche den Kaffeebecher hochzuheben und damit den Kaffee auf das Handy vom Kollegen verschütte. Könnte da grob Fahrlässig bei rum kommen.


Wdd3

...und in diesem Fall wird deine Privat-Haftpflicht dafür aufkommen.

GoethesGartenhaus

Es gibt im Internet sehr viele Fallbeispiele für grobe Fahrlässigkeit. Wenn etwas passiert, müssen im Streitfall sowieso Versicherungen und Gerichte entscheiden. Es gibt einfach zu viele Einzelfallentscheidungen und Unterschiede - selbst bei scheinbar identischen Vorkommnissen. Und deshalb ist eine Absicherung (egal ob Erweiterung der Privathaftpflicht oder eine Dienst- und Vermögenshaftpflicht), meiner Meinung nach, absolut sinnvoll.

Spid

Wie verhielte man sich denn nun absichtlich grob fahrlässig?

GoethesGartenhaus

Gute Frage. Im Straßenverkehr wäre das dass überfahren einer roten Ampel oder bei guter Sicht und gerader Strecke auf ein beleuchtetes Fahrzeug auffahren - soweit die Urteile im Bereich StVO. Im Büro ist der Klassiker das öffnen eines E-Mail-Anhangs mit Schadsoftware, trotz ausdrücklichem Verbot Anhänge zu öffnen (wofür man auch belehrt wurde und unterschrieben hat). Aber wenn man doch mal träumt und klickt?

Spid

Und inwiefern verhielte man sich dadurch nun absichtlich grob fahrlässig?

GoethesGartenhaus

Ich war zwar mal Schöffe bei Gericht, aber ich bin kein Anwalt.

Kaiser80

Zitat von: GoethesGartenhaus am 25.03.2021 13:09
Gute Frage.
Die nur eine Antwort zulässt: Vorsätzlich. Es gibt keine absichtliche(sic!!) grobe Fahrlässigkeit. Und Versicherungen, die Vorsatz inkludieren... na ja

Spid

Zitat von: GoethesGartenhaus am 25.03.2021 13:12
Ich war zwar mal Schöffe bei Gericht, aber ich bin kein Anwalt.

Du hast die Unterscheidung in absichtliches und unabsichtliches grob fahrlässiges Handeln getroffen.

GoethesGartenhaus

Nein, Schöffen sind Laienrichter. Sie entscheiden nicht auf Grund von Unterlagen, sondern auf Grund dessen was sie hören und sehen - nach bestem Wissen und Gewissen. Schöffen erhalten keinen Einblick in Gerichtsunterlagen. Sie dürfen aber Fragen an Beklagte, Kläger und Zeugen stellen und sich aus den Antworten ein eigenes Bild machen.