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[NW] Aufstieg in den hD
EiTee:
Ein ähnliches Thema ist doch schon hier diskutiert worden https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111597.0.html
Und um eine andere Sache zu beantworten, bei uns in einer IT Behörde zählt nur, dass der Master irgendwas mit Informatik oder vergleichbarem Inhalt zu tun hat. Ob das praktische, geo oder Wirtschaftsinformatik ist, ist so Hupe. Hauptsache die 300 ECTS sind vorhanden.
Bastel:
--- Zitat von: FinVNW am 10.03.2021 14:08 ---Man kommt dann zusammen auf 240 ECTS.
--- End quote ---
Und was kann ich mir damit kaufen? Der Zugang zum höheren Dienst setzt doch 300 Punkte voraus?
2strong:
Nein, setzt er grundsätzlich nicht. Einzelne Behörden legen diese Anforderung aus eigenem Ermessen fest. Ob die Beschäftigungsbehörde dies tut, lässt sich erfragen. Man könnte erwägen darauf hinzuwirken, sich diese Auffassung zusichern zu lassen.
FinVNW:
Hallo,
ich denke, ich werde mich für den Master an der FU Hagen einschreiben für parktische Informatik, da man da sich 30 ECTS für berufliche Leistungen anrechnen lassen kann.
Nur in diesen Studiengang sind auch andere zugelassen, sofern sie entsprechende Module belegt haben.
Nur macht es einen besseren Eindruck, wenn man vorher noch einen Bachelor in diesen Bereich gemacht hat? Bringt das Vorteile mit sich?
VG
BStromberg:
--- Zitat von: 2strong am 10.03.2021 16:53 ---Nein, setzt er grundsätzlich nicht. Einzelne Behörden legen diese Anforderung aus eigenem Ermessen fest. Ob die Beschäftigungsbehörde dies tut, lässt sich erfragen. Man könnte erwägen darauf hinzuwirken, sich diese Auffassung zusichern zu lassen.
--- End quote ---
Korrekt!
Insbesondere in den letzten Jahren, wo das Thema laaaaaaangsam Fahrt aufgenommen hat, gab (und gibt es immer noch) zahlreiche (mir praktisch bekannte) Insellösungen, bei denen einmal mehr die fachliche Einschlägigkeit der Studienrichtung und einmal eher die nackten Creditpoints in den Vordergrund gestellt wurden.
In NRW gibt es trotz einer dezidierten Qualifizierungsverordnung (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=28624&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=448166) immer noch einen gewissen "Spielraum".
Unbedingt mal mit der Personalstelle/PE in Verbindung setzen, was beim gegenwärtigen Dienstherrn Sachstand ist. Vielleicht gibt es ja sogar eine konkrete Förderung/Unterstützung für den ein oder anderen Studiengang.
Eine einklagbare Zusicherung wird man wohl kaum bekommen, aber wenn man sich geschickt anstellt und alles per Mail regelt, kann man den Dienstherrn schon in gewisser Weise festnageln und einen Vertrauensschutz ableiten. Letztenendes muss man aber noch durchs Assessment, also sollte man besser auf Kooperation denn Konfrontation setzen.
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