Autor Thema: Berechnung Beschäftigungszeit für Dienstjubiläum  (Read 4483 times)

Addams

  • Gast
Hallo allerseits,

da ich unter Einbeziehung meines freiwillig verlängerten Wehrdienstes sowie meiner Ausbildungszeit wohl dieses Jahr auf mein 25-jähriges Dienstjubiläum kommen würde, ich aber nicht weiß, was überhaupt mit welchen Zeiten angerechnet wird, würde ich meine Eckdaten gerne hier gegenrechnen lassen. Daher hier meine Daten:

01.07.1996-31.05.1998: 10 Monate Wehrpflicht + 13 Monate freiwillige Verlängerung ("W-Flex 23")
01.09.1998-18.06.2001: Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber
19.06.2001-heute: Übernahme nach Ausbildung beim selben Arbeitgeber, bis heute dort unterbrechungsfrei angestellt

Würde man die Ausbildungszeit sowie die komplette Bundeswehrzeit anrechnen, würde ich laut meiner Rechnung am 01.10.2021 meine 25 Jahre voll bekommen (23 Jahre und 1 Monat Tätigkeit beim selben Arbeitgeber, zuzüglich 23 Monate Wehrdienst). Ich habe gelesen, dass Ausbildungszeit eigentlich nicht angerechnet wird, unter Umständen (auf Antrag?) aber wohl doch angerechnet werden kann, sofern die Ausbildung beim selben Arbeitgeber absolviert wurde. Und zum Wehrdienst habe ich gelesen, dass da wohl nicht alles angerechnet wird, zumindest ist dies bei meinem Arbeitgeber der Fall. Dieser hat mir 335 Tage meiner 23 geleisteten Monate zur Beschäftigungszeit angerechnet, wie ich einem entsprechenden Eintrag in der Personalakte entnehmen konnte. Dort wurde auch die Ausbildungszeit nicht angerechnet zur Beschäftigungszeit, so dass mein Arbeitgeber als Ergebnis auf einen Beginn der Beschäftigungszeit zum 20.07.2000 kommt. Ist die Berechnung des Arbeitgebers soweit korrekt?

Vielen Dank im Voraus
Addams

Spid

  • Gast
Antw:Berechnung Beschäftigungszeit für Dienstjubiläum
« Antwort #1 am: 12.03.2021 07:37 »
Für die Bundeswehrzeit waren 10 Monate anzurechnen, da der darüber hinausgehende Zeitraum weder der Erfüllung der Dienstpflicht diente noch im Status als Soldat auf Zeit/Berufssoldat zurückgelegt wurde. Auch eine Anrechnung nach SVG erfolgt nicht, da das Arbeitsverhältnis nicht im Anschluß an den Wehrdienst begründet worden war. Ausbildungszeit ist nicht zu berücksichtigen.

Addams

  • Gast
Antw:Berechnung Beschäftigungszeit für Dienstjubiläum
« Antwort #2 am: 12.03.2021 07:54 »
Herzlichen Dank für die Antwort @Spid! Das hieße also, dass sich der Arbeitgeber sogar zu meinen Gunsten um einen Monat vertan hat, da er mir 335 Tage meines Wehrdienstes anerkennt, was 11 statt 10 Monaten entsprechen würde?

Spid

  • Gast
Antw:Berechnung Beschäftigungszeit für Dienstjubiläum
« Antwort #3 am: 12.03.2021 08:01 »
So sieht es aus.