Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
unterschiedliche Höhergruppierung / zu niedrige Eingruppierung
WasDennNun:
--- Zitat von: sobinich am 12.03.2021 12:36 ---Hallo,
wir sind ein Team von 3 Mitarbeitern die alle zu 100 Prozent die gleichen Aufgaben ausführen.
Es gibt keine Unterschiede.
Die andere Kollegin die auch in E6 eingruppiert ist, hat ein Gerichtsurteil gefunden, wo diese die die gleichen Aufgaben ausführt ,
nach einer Klage in E9a eingruppiert werden musste einschließlich Nachzahlung seit Beginn dieser Tätigkeit.
Diese Urteil haben wir auch vorgelegt aber es wird ignoriert.
--- End quote ---
Die Lösung wäre ja auch die 9a tarifkonform zu bezahlen und auf e6 zu drücken.
PersonalPeter:
Ich würde nicht naiv sagen, sondern eher unaufgeklärt. Wer soll dir das denn persönlich nehmen? Die Personalabteilung? Denk nicht zu viel darüber nach.
Du kannst ja einmal schriftlich und formlos darauf hinweisen, dass dein AG dir Tätigkeiten übertragen hat die zu der EG 9a gehören und du dementsprechend auch bezahlt werden möchtest.
Beharrt er auf seine Rechtsmeinung kannst du ja immer noch korrigierend klagen. Nur würde ich mich von dem Glauben lösen, dass man mit Friede-Freude-Eierkuchen mehr Geld bekommen kann im öD.
sobinich:
@ PersonalPeter: So, werde ich es machen, danke!
Vielen Dank auch an alle anderen für die Informationen.
Gruß
Karl
Organisator:
--- Zitat von: sobinich am 12.03.2021 12:36 ---Hallo,
wir sind ein Team von 3 Mitarbeitern die alle zu 100 Prozent die gleichen Aufgaben ausführen.
Es gibt keine Unterschiede.
--- End quote ---
Ich fragte nicht, welche Aufgaben ausgeführt werden, sondern welche Aufgaben übertragen wurden. Dies ist hinsichtlich der Eingruppierung ein gewichtiger Unterschied.
Ansonsten wäre ich noch gespannt, welche der dir übertragenen Aufgaben deiner Meinung nach für eine E 9a sprechen würden. Erst dann könnten wir uns hier eine Meinung bilden. Die im Ausgangspost beschreibenen Aufgaben sprechen eher für eine E 6.
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