Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
unterschiedliche Höhergruppierung / zu niedrige Eingruppierung
sobinich:
Hallo,
wir sind ein Team von 3 Mitarbeitern die alle zu 100 Prozent die gleichen Aufgaben ausführen.
Es gibt keine Unterschiede.
Die andere Kollegin die auch in E6 eingruppiert ist, hat ein Gerichtsurteil gefunden, wo diese die die gleichen Aufgaben ausführt ,
nach einer Klage in E9a eingruppiert werden musste einschließlich Nachzahlung seit Beginn dieser Tätigkeit.
Diese Urteil haben wir auch vorgelegt aber es wird ignoriert.
Gruß
Karl
Spid:
Das hätte ich auch getan - aber in allen 3 Fällen.
PersonalPeter:
Eingruppierungsfeststellungsklage. Solltet ihr euch Eurer Sache so sicher sein - was hält euch auf?
Lars73:
Herrschende Meinung ist E6. Welches Gericht und welches Aktenzeichen hat das Urteil?
sobinich:
Hallo,
hier das Urteil vom Landesarbeitsgericht in Hamm 07.04.2016 -8 Sa 1593/15
@ PersonalPeter, ich ziehe im Normalfall eine Einigung einer Klage vor, vielleicht bin ich auch zu naiv und bin der Meinung das alle für die gleiche Tätigkeit auch das Gleiche verdienen sollten.
Gruß
Karl
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