Liebes Forum. Vermutlich einer von diesen "der will nur mehr Geld" Threads. Ich entschuldige mich dafür.
Die "Kurzfassung": - Meine Vorgesetzte beabsichtigt (in Abst. mit PA) die dauerhafte Übertragung weiterer Tätigkeiten. Sie stellt vage eine Höhergruppierung um eins mehr in Aussicht. Im besten Fall.
- Die Tätigkeitsbeschreibung hierfür soll ich (TB, TVL) selbst anfertigen.
- Es gibt einen Vordruck der PA, den ich ausfüllen sollen. Ich habe mir jetzt selbst u.a. vom BVA und Verdi eine Formulierungshilfe sowie ein leeres Muster für die Tätigkeitsbewertung organisiert (Art der Tätigkeit, geforderte FK, SL, Heraushebung, etc.). Einfach, weil ich davon keine Ahnung habe.
- Meine Vorgesetzte hat mir eine kurze Liste mit ca. 10 neuen bzw. alten (und nun erweiterten) Tätigkeiten gegeben. Die sollen in die Beschreibung einfließen.
- Zur Tätigkeit bisher vielleicht noch: Nennen wir mich mal Pressereferent.
Mir ist klar, dass eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung zumindest meiner indirekten Zustimmung Bedarf. Ich gehe momentan aber davon aus, dass mir einfach nur mehr und höherwertig übertragen wird, gleichzeitig aber die Eingruppierung (E10) bleibt. Nur im besten Fall eins mehr.
Letztlich habe ich Schwierigkeiten bei der allgemeinen Beurteilung, was überhaupt die korrekte Eingruppierung sein könnte. Ich möchte einfach mal wissen, was passiert, wenn ich die Beschreibung total überziehe. Ich weiß nur nicht genau wie.
Fragen:1. Kann mir mal jemand abstrakt eine Stellenbeschreibung für eine E13 skizzieren in einem derartigen Tätigkeitsfeld (Werbung/PR)? Mir geht es nur nachrangig um die E13. Dazu die nächste Frage. Hängt evtl. direkt mit der ersten zusammen.
2. Ich hänge in einem Mailverteiler mit u.a. Stellenausschreibungen drin. Wie es der Zufall will, flattert mir da heute von der Hochschule Ansbach in Bayern eine Ausschreibung als "Mitarbeiter Social Media" rein. Eingruppiert E13.
Falls ich verlinken darf, hier die Stelle direkt auf der Homepage:
LinkKann mir bitte jemand für dumme, nicht tarifbewanderte Menschen, erklären, wie man allein bei dieser Tätigkeit (also nur Social Media) zu einer E13 kommt und ein "abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium" verargumentiert? Wo sieht man hier die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit? Wo die gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse? Wo die erhebliche Heraushebung der Tätigkeit durch das Maß der Verantwortung?
Warum diese Frage? Ich mache alles, was in dieser Stellenausschreibung gefordert wird ("Sie bieten uns"). Ich weiß, die Menge ist nicht entscheidend sondern die Bewertung der Tätigkeiten. Es will mir nur logisch nicht in den Schädel, zumal ich (wie jeder vermutlich) meine Tätigkeiten als höherwertiger ansehe. Ich wüsste beim besten Willen nicht, wie ich für mich eine E13 für diese Tätigkeit verargumentieren soll.
3. Ich habe doch keinerlei "Kontrolle" über die Bewertung oder sehe ich das falsch (wenn wir mal von einer Eingruppierungsfeststellungsklage absehen)? Die Bewertungshilfe des BVA hält ja fest, dass Wertigkeit vermittelnde Begriffe (schwierig, umfassend, etc.) zu unterlassen sind. Wäre mir jetzt zwar egal, wenn ich das selber schreibe. Aber letztlich sitzt da am anderen Ende doch ein Sachbearbeiter, der, salop gesagt, beispielsweise liest: "Planung & Realisierung von Social Media Postings" und sich dann denkt, ja geil, ich poste auch jeden Tag mein Mittagessen auf Instagram, das ist ja einfachste Tätigkeit (oder auch nicht, wenn man überlegt, wie manche das drappieren)?
4. Last but not least: Ich habe mir noch nie darüber Gedanken gemacht. Bin im TVL, unbefristet. Rein formal: Wenn ich mich darauf bewerbe, gebe ich damit die Entfristung auf oder wäre das "nur" eine (temporäre) Versetzung? Mein AG bliebe ja derselbe.