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Keine Einwilligung = Unzuverlässigkeit!? Rechtens?

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ludwig:
Hallo,

ich hatte mich auf eine Stelle bei der Polizei beworben.

Gestern erhielt ich eine Einwilligungserklärung zwecks Überprüfung meiner Zuverlässigkeit anhand von Abruf der Datenbestände der Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie ggf. anhand von Datenbeständen von Justizbehörden und Gerichten.

Jetzt frage ich, inwieweit das überhaupt relevant ist, wenn es um folgenden Job geht:

- Erfassung eingehender Vorgänge / Schriftstücke,
- Fertigung von Formblattanzeigen für die weitere Sachbearbeitung durch die Ermittlungsgruppen,
- Vorbereitung von Vorgängen für die weitere Sachbearbeitung / Überprüfung / ggf. Ergänzung fehlender Daten / Abgleich der Daten mit den polizeilichen Informationssystemen,
- Veranlassung von Fahndungsausschreibungen und /-löschungen, - Selbständige Bearbeitung einfach gelagerter Sachverhalte,
- Registrierung und Zuteilung von Vorgängen im Rahmen des Aktenwechsels,
- Bei Bedarf, sonstige Büro- und Verwaltungsaufgaben: Stärkemeldung, IZEMA-Eintragungen Eintragungen im Rahmen des Integrierten Zeitmanagements unter Einsatz der Software „SP-EX¬PERT“, Krank-/ Gesundmeldungen, Arbeitszeitnachweise, Führen von Statistiken, Urlaubsplanung, Rechnungsbearbeitung im Elektronisch Kreditorischen Rechnungsworkflow, Terminplanungen / Kalenderführung in Outlook administrative Unterstützung der Leitung in der Wahrnehmung und Koordination der Aufgaben und Termine, Materialbestellung etc.

Auch frage ich mich, ob es rechtens ist, mir automatisch eine Unzuverlässigkeit zu unterstellen, wenn ich diese freiwillige Einwilligungserklärung nicht abgebe, denn in den Hinweisen in dieser steht:

"... ohne sie (die Einwilligungserklärung) kann die Behörde jedoch von Ihrer Unzuverlässigkeit ausgehen. ..."

Bitte um eure Einschätzungen.

Danke euch.

Beste Grüße

Lars73:
Ein Umgang mit sensiblen Informationen ist bei der Aufgabe offensichtlich. Also solches ist eine solche Anforderung gerechtfertigt.

Wie auch bei anderen zwingenden Voraussetzungen folgt aus dem Nichtnachweis, dass man die Voraussetzung nicht erfüllt.

Organisator:

--- Zitat von: ludwig am 14.03.2021 12:51 ---Auch frage ich mich, ob es rechtens ist, mir automatisch eine Unzuverlässigkeit zu unterstellen, wenn ich diese freiwillige Einwilligungserklärung nicht abgebe, denn in den Hinweisen in dieser steht:

"... ohne sie (die Einwilligungserklärung) kann die Behörde jedoch von Ihrer Unzuverlässigkeit ausgehen. ..."

--- End quote ---

Ich finde die Argumentation falsch. Wenn du nicht überprüft wirst kann nicht festgestellt werden, ob du zuverlässig im Sinne der rechtlichen Regelung bist. Der Schluss auf unzuverlässig ist falsch, es liegt lediglich keine Information vor.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ohne Zustimmung zur Überprüfung keine Einstellung erfolgt.

neodeo2:
ich frage mich, wie kann Polizei eine "Zuverlässigkeit anhand von Abruf der Datenbestände der Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie ggf. anhand von Datenbeständen von Justizbehörden und Gerichten" überprüfen bzw. feststellen?

sowas steht doch normalerweise, wenn überhaupt, in einem Arbeitszeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber etc.?

Spid:
Inwiefern ließe ein Arbeitszeugnis Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit zu? Und inwiefern ließen Erkenntnisse aus Ermittlungs- und Strafverfahren usw. derlei nicht zu?

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