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[NW] Ruhegehalt

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mpai:
Ich träume nachts von meiner Frau... :P
Meine Frage war doof gestellt.
Also:
Sagen wir mein Endgehalt beträgt 4000€. Ich arbeite 45 Jahre Vollzeit. Dann kriege ich ja 71,75% von den 4000€ als Pension.
Wenn ich 45 Jahre halbtags arbeite, dann ist es ein niedriger Prozentsatz auf dann 2.000€.
So wenn ich zwischen 20 und 40 voll arbeite und dann bis 60 35 Stunden und dann wieder voll, werden dann die 4000€ zum Maßstab genommen, weil ich zum Zeitpunkt des Pensionseintritts voll arbeite?

EiTee:
Einfacher Denkfehler, natürlich prozentual von dem 100 % Wert der Besoldung, also in diesem Beispiel 4000 €.

Die verkürzte Arbeitszeit schlägt sich ja in den reduzierten Prozenten wieder.

Nimm mal an du hättest die 71,75 % erreicht und gehst das letzte Jahr in Teilzeit, dann bekommst du ja nicht 71,75 % von den 2000  ;)

mpai:
Aber wenn ich trotz Teilzeit die 71,75 Prozent erreiche und zum Zeitpunkt der Pension voll arbeite, dann kriege ich doch 71,75 Prozent vom Vollzeitgehalt?

stressinger:
Die Pension wird immer vom "Vollzeitgehalt" errechnet. Nur die Prozentzahlen ändern sich. Wenn du Teilzeit gearbeitet hast, vermindert sich nur der Prozentsatz, den du vom "Vollzeitgehalt" als Versorgungsbezüge bekommst.

BüroLurchNRW:
Kenne mich da nicht aus, da es noch soooo weit weg ist leider :D Also vielleicht eine dumme Frage- zählen hier auch die Zeiten der Ausbildung/Studium mit rein (Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf) ??

[/quote]
???
Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge beziehen sich stets auf eine Vollzeitstelle.
Prinzipiell erhalten sie pro Jahr auf einer Vollzeitstelle 1,79375% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Wenn sie dementsprechen nur 35 von 41 Stunden arbeiten, erhalten Sie für dieses Jahr eben nur (35/41)*1,79375%.

Rechenbeispiel:
30 Jahre Vollzeit: 30*1,79375%=53,81%
10 Jahre Teilzeit mit 60% bis zur Pension: 10*60%*1,79375%=10,76%
D.h. sie erhalten 64,57% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als Ruhegehalt (Abschläge unberücksichtigt).
[/quote]

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