Wenn eine Beamtin einschließlich Anwärterzeit 5 Jahre arbeitet und dann einen Millionär heiratet und nicht mehr arbeitet, kann sie ab 64 die Mindestpension beantragen?
Der Anspruch besteht ja, wenn das Beamtenverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt bestehen bleibt.
Ich denke du gehst davon aus, dass die Beamtin dann der Heirat bis zum Alter 64 ohne Dienstbezüge beurlaubt ist.
Hier liegt der Knackpunkt, denn Beurlaubungen ohne Dienstbezüge sind an gewisse Bedingungen geknüpft, z.B.:
Urlaub aus familiären Gründen (§ 64 LBG NRW)
Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (§ 70 LBG NRW)
Elternzeit, Pflegezeit, Sonderurlaub