Mir wurde gesagt, dass EG 12 erst ab 3 Jahren Berufserfahrung möglich wären,
Tja sind halt wieder Deppen unterwegs bei den Personalern.
Zum einen geht es tariflich da nicht um Berufserfahrung, sondern nur um "mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung", davon hast du ja schon 2,5 Jahre.
Es ist also nach einem halben Jahr kein Versagungsgrund für die EG12 mehr.
Auch habe die Tarifparteien im der EGO nichts von Vollzeit geschrieben.
Auch habe sie nirgends geschrieben, dass diese Erfahrung bei dem gleichen AG oder haben da sonstige Einschränkungen gemacht.
Mein Tipp: Nach der Probezeit (also wenn die 36 Monate voll sind) die EG12 fordern und einklagen, wenn sie nicht wollen.
mein Zweiter Tipp: Anderen AG suchen, der eine andere Bezahlung freiwillig ermöglicht.