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dauerhafte Vertretung Angestellter - Beamter: hier Zulage

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Stephan:
Hallo Kollegen,

folgender Sachverhalt betrifft mich derzeit:

Ich (Angestellter; Verwaltungsfachwirt (ALII); Bundesland Bayern; eingruppiert in E11 - Stufe 5, Aufstieg in 6 im Juni 2021) vertrete grundsätzlich (Urlaub etc.) bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft (TVöd wird angewandt) den Geschäftsleiter (Beamter A13).

Nun wurde bei meinem Kollegen eine doch schwerwiegende Krankheit festgestellt, so dass dieser nun schon die 4. Woche im Krankenstand ist... und es zum jetzigen Zeitpunkt schon feststeht, dass er vermutlich in diesem Jahr nicht mehr zur Arbeit erscheinen wird.

Meine Frage würde sich hier auf die Zulage bedingt durch die doch längerfristige Vertretung beziehen...

Könntet ihr mir sagen wie sich diese betreffende Zulage berechnet? Aus § 14 TVöd werd ich nicht so ganz schlau...

Besten Dank im Voraus!

Gruß
Stephan

Spid:
Maßgeblich wäre die unter Berücksichtigung der Vertretung anfallende auszuübende Tätigkeit und die Eingruppierung, die sich für Dich bei dauerhafter Übertragung dieser ergäbe.

Stephan:
Vielen Dank für Deine Antwort Spid ;)

Hab ich soweit verstanden...

Von mir wird hier eine vollumfängliche Vertretung "verlangt"...wobei dies auf Dauer absolut unmöglich ist, da ich ja noch mein eigenes Sachgebiet (hier Bauamt) habe...

Dann denke ich wird die Zeit neue Erkenntnisse mit sich bringen... man müsste dann die Tätigkeiten, welche ich dauerhaft übernehme tarifrechtlich bewerten...richtig? Um dann eine Grundlage zur Berechnung einer möglichen Zulage zu erhalten...

Spid:
Ja.

2strong:
In Ermangelung eines wissenschaftlichen Zuschnitt dürfte im Zweifel auf Entgeltgruppe 12 hinauslaufen.

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