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dauerhafte Vertretung Angestellter - Beamter: hier Zulage

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WasDennNun:

--- Zitat von: 2strong am 15.03.2021 14:29 ---In Ermangelung eines wissenschaftlichen Zuschnitt dürfte im Zweifel auf Entgeltgruppe 12 hinauslaufen.

--- End quote ---
Was willst du damit sagen?
E13 nur bei Wissenschaft? Das ist ein Irrglaube.
Es geht da doch nur darum, dass ein wiss. Hochschulstudium für die Tätigkeiten angenommen wird. Strategische Entscheidung sind auch kein wiss. Zuschnitt führen aber zur E13

Spid:
Erforderlich ist ein akademischer Zuschnitt.

2strong:
Ich will sagen, dass in einer Verwaltungsgemeinschaft, deren geschäftsleitender Beamter nach A 13 besoldet wird, kein akademischer (danke!) Zuschnitt des Aufgabenkreises vorliegen wird. Daher wird es im Zweifel via Maß der Verantwortung eine Zulage nach Entgeltgruppe 12 geben.

JahrhundertwerkTVÖD:
A13 ist nicht automatisch mit E12 gleichzusetzen.
Letztendlich kommt es auf die auszuübenden Tätigkeiten an. Diese können (rein theoretisch) auch zu E 12, E 13 oder E14 führen.
Wie gesagt, rein theoretisch.

Ohne die Tätigkeiten genau zu kennen, würde ich mich an die E13 orientieren und "fordern".

Spid:
Die können auch rein praktisch zu E9c führen.

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