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Schwerbehinderung deutlich und hervorgehoben oder nicht?
kraemerchen:
Hallo,
es hatte sich jemand beworben, der seine Schwerbehinderung im Lebenslauf mit
"GdB
50"
angegeben hat.
Die Personalerin hatte es überlesen und dies so der Bewerberin mitgeteilt, nachdem diese eine Absage erhalten hat und nachgefragt hat, warum sie nicht eingeladen wurde.
O. g. Angabe erfüllt IMHO doch die Vorgaben nach
BAG, Urteil vom 18. 9. 2014 - 8 AZR 759/13 Rn. 31
BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 8 AZR 384/14 Rn. 36
und müsste eine Entschädigung auslösen, oder!?
Die Personalerin hat allerdings diese Urteile zu ihren Gunsten ausgelegt und der Bewerberin mitgeteilt, dass diese Angabe im Lebenslauf nicht den in den Urteilen geschriebenen Anforderungen erfüllen.
Die Angabe steht relativ am Ende des Lebenslaufs zwischen zwei anderen Punkten. Die Positionierung ist lt. Personalerin als auch von der Formatierung nicht geeignet, dass der Arbeitgeber in die Lage versetzt wird, diesen Hinweis wahrzunehmen. Es steht im Lebenslauf eben wie oben beschrieben und die Überschrift ist nun auch fett gedruckt und "GdB" sollte ja einem Personaler eindeutig darauf hinweisen, dass besonders i. V. m. der Zahl "50" eine Schwerbehinderung vorliegt. Lt. Personalerin handelt es sich nicht um eine deutliche und hervogehobene Stelle, sondern vielmehr um eine versteckte Angabe, die von dem Arbeitgeber nicht wahrgenommen werden musste.
Wie seht ihr das bitte?
Danke Euch.
GLG
Bastel:
Wenn du dich nochmal bewerben willst, würde ich eventuell nicht klagen...
Pepper2012:
Hast Du solche Tricksereien mittlerweile zum Hauptberuf gemacht? :-X
kraemerchen:
--- Zitat von: Pepper2012 am 15.03.2021 19:37 ---Hast Du solche Tricksereien mittlerweile zum Hauptberuf gemacht? :-X
--- End quote ---
::)
Mal zur Aufklärung: ich arbeite als SBV (noch relativ neu) in einer großen Behörde und o. g. (fiktiver) Fall ist bekannt geworden.
BYL:
Naja dass Urteile ergangen sind wo klarer Fall von Diskriminierun vorliegt aber die Gerichte die Gesetze missachten und keine Entschädigungen mehr aussprechen. Schade für alle Diskriminierten. Demnach müsste man ja alle Abmahnvereine auch schließen weil die Geld machen wollen. Bei Schwerbehinderten wird immer AGG-Hopperei unterstellt auch von Gerichten. Unfassbar dieses elende land.
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