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Schwerbehinderung deutlich und hervorgehoben oder nicht?
Grumbakiechel:
Wieso interessiert es Dich als SBV, ob eine Entschädigung gezahlt werden müsste? Vielleicht liege ich ja falsch, aber das tangiert doch die SBV nicht oder kann mich mal jemand aufklären, wenn ich falsch liege? Also, dass die SBV in Vorstellungsgesprächen sitzt, das kenne ich ja.
kraemerchen:
--- Zitat von: Grumbakiechel am 15.03.2021 21:30 ---Wieso interessiert es Dich als SBV, ob eine Entschädigung gezahlt werden müsste? Vielleicht liege ich ja falsch, aber das tangiert doch die SBV nicht oder kann mich mal jemand aufklären, wenn ich falsch liege? Also, dass die SBV in Vorstellungsgesprächen sitzt, das kenne ich ja.
--- End quote ---
Habe ich das irgendwo geschrieben?
Mir geht es lediglich um mind. diese beiden Urteile und deren Auslegung und ob es nicht explizitere Urteile gibt, die das mit der Schreibweise aufnehmen. Urteile, wo jemand das so oder so ähnlich geschrieben hat und das eben diese Vorgaben erfüllt.
Was ist eben nicht versteckt und nicht eingestreut? Was ist deutlich und hervorgehoben?
"GdB" als eigene Überschrift in Fettdruck sollte einem AG im ÖD mit seinen besonderen Pflichten gegenüber Schwerbehinderten doch bekannt sein und ins Auge springen.
Du glaubst gar nicht, wie die SBV meist von Personalern behandelt wird und wie man sehr oft um Infos kämpfen muss.
Grumbakiechel:
--- Zitat von: kraemerchen am 15.03.2021 16:55 ---Hallo,
es hatte sich jemand beworben, der seine Schwerbehinderung im Lebenslauf mit
"GdB
50"
angegeben hat.
Die Personalerin hatte es überlesen und dies so der Bewerberin mitgeteilt, nachdem diese eine Absage erhalten hat und nachgefragt hat, warum sie nicht eingeladen wurde.
O. g. Angabe erfüllt IMHO doch die Vorgaben nach
BAG, Urteil vom 18. 9. 2014 - 8 AZR 759/13 Rn. 31
BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 8 AZR 384/14 Rn. 36
und müsste eine Entschädigung auslösen, oder!?
--- End quote ---
Also, für mich ist das die Frage nach einer Entschädigung.
kraemerchen:
--- Zitat von: Grumbakiechel am 16.03.2021 00:02 ---
--- Zitat von: kraemerchen am 15.03.2021 16:55 ---Hallo,
es hatte sich jemand beworben, der seine Schwerbehinderung im Lebenslauf mit
"GdB
50"
angegeben hat.
Die Personalerin hatte es überlesen und dies so der Bewerberin mitgeteilt, nachdem diese eine Absage erhalten hat und nachgefragt hat, warum sie nicht eingeladen wurde.
O. g. Angabe erfüllt IMHO doch die Vorgaben nach
BAG, Urteil vom 18. 9. 2014 - 8 AZR 759/13 Rn. 31
BAG, Urteil vom 22.10.2015 - 8 AZR 384/14 Rn. 36
und müsste eine Entschädigung auslösen, oder!?
--- End quote ---
Also, für mich ist das die Frage nach einer Entschädigung.
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Eher eine fragende Feststellung. ;-) Hab ich falsch formuliert, wie ich grad merke. :-/ Das Wort Entschädigung hätte ich nicht schreiben sollen und stattdessen schreiben sollen, Pflichten auslösen oder so.
Bastel:
--- Zitat von: kraemerchen am 15.03.2021 23:06 ---Du glaubst gar nicht, wie die SBV meist von Personalern behandelt wird und wie man sehr oft um Infos kämpfen muss.
--- End quote ---
Vermutlich sieht man Ihn einfach nur als nervende Last an, der sich hin und wieder als zu wichtig nimmt?
Ich wäre mal für einen Woke-Beauftragten.
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