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Höhergruppierung und Stufenzuordnung nach Erwerb eines Bachelorabschlusses

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Lars73:
"Von den Beträgen her, müsste er nach TVL 10, Stufe 3."

Warum sollte es zur Stufe 3 führe? Stufe 2 ist korrekt.

Laufbahnwechsel gibt es bei Tarifbeschäftigten nicht.

Spid:
Technikerzulage gibt es auch nicht. Eine Höhergruppierung von E9b/3 in E10 führt nunmal in Stufe 2, da für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ausschließlich auf das Tabellenentgelt abzustellen ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: TS am 19.04.2021 17:29 ---Jetzt macht seinen Bachelor und möchte nach TVL 10. MIt viel Wohlwollen bietet die Personalstelle jetzt TVL 10, Stufe 2 an. Sie spielt dabei auf nicht vorhandene Erfahrung als Ingenieur an.

--- End quote ---
Und mit noch mehr Wohlwollen würde ich mir einen AG suchen, der mir das Geld bezahlt wofür ich arbeiten möchte.
Oder man wartet halt bis man in der nächsten Stufe ist um dann ohne Wohlwollen der Personalstelle in die Stufe 3 zu kommen.
Monetär wird sich da bei ihm so oder so die nächsten Jahre nicht viel tun.

master206:
Hallo,
statt eines Laufbahnwechsels hat mir die Personalabteilung schon einmal gesagt, es wäre ein "Statusgruppenwechsel" und anstatt einer Höhergruppierung würde generell eine Wiedereinstellung gemacht. Dabei wird die zu beschäftigende Person IMMER der Stufe 1 zugeordnet. Ob das erlaubt ist weiß ich nicht, aber so wird es den Arbeitnehmenden kommuniziert.

Spid:
Was soll „Arbeitnehmende“ für ein Dummsprech sein?

Bei TB gibt es weder Statusgruppen noch Laufbahnen, eine Wiedereinstellung setzte eine rechtliche und tatsächliche Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses voraus.

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