Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung und Stufenzuordnung nach Erwerb eines Bachelorabschlusses

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sigma5345:
Wenn es Laufbahngruppen gäbe ... wäre die 9b schon dem gehobenen Dienst zugeordnet - daher wäre es noch nicht mal ein Wechsel  ;)

Spid:
Es sei denn, es ginge um technisches Gedöns...

TS:
Was ist technisches Gedöns? Meint das die Technikerzulage (Entgeltgruppenzulage für 9)?

Spid:
Technische Laufbahnen bzw. technische Beschäftigte. Technikerzulage gibt es nicht mehr.

TS:
Okay, das ist mir klar. In TVL 10 gibt es keine Technikerzulage mehr.

Ein Fall aus der Praxis:
aktuell ist mein Cousin in TVL 9b, Stufe 3. Dazu erhält er die Technikerzulage sowie einen Garantiebetrag, da erst vor Kurzem aus TVL 9a, Stufe 4 gewechselt. Summe alles in allem: 3.653,15 €.

Jetzt macht seinen Bachelor und möchte nach TVL 10. MIt viel Wohlwollen bietet die Personalstelle jetzt TVL 10, Stufe 2 an. Sie spielt dabei auf nicht vorhandene Erfahrung als Ingenieur an.

Begründung: beim Aufstieg von TVL 9a nach TVL 9b hätte die Technikerzulage gestrichen werden müssen. Dann hätte er zukünftig in TVL 10, Stufe 2 ja mehr als ihm jetzt zustehen würde.

Ist das wirklich so?

Von den Beträgen her, müsste er nach TVL 10, Stufe 3.

Ach ja: was ist mit dem Thema Laufbahnwechsel bei Angestellten?
Ist das nun ein Laufbahnwechsel? Ist dann Stufe 2 wirklich Wohlwollen?

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