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Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht
Mareike74:
Guten Tag liebe Forenmitglieder.
ich wende mich an euch als Personalratsmitglied. Wir sind eine kleine Gemeinde in Bayern und wenden den TVöD an. Eine Sekretärin ist in Rente gegangen und jetzt geht es um die Nachbesetzung. Die "alte" Sekretärin wurde nach Gruppe 6 bezahlt. Die neue Sekretärin soll nun plötzlich nach Gruppe 8 bezahlt werden, owohl sich an den Aufgaben nichts geändert hat. Das wurde uns so auch bestätigt. Begründung ist offiziell, das man sich damals geirrt hatte und die Kollegin falsch eingruppiert wurde. So die mündliche vorab Begründung, schriftlich haben wir noch nichts bekommen. Problem an der Sache ist jetzt, das sich über den Buschfunk herumspricht, das das Absicht ist, weil der Bürgermeister gut mit dem Amtsleiter kann und das gemauschelt wurde. Anonym wurde uns Personlrat auch bestätigt, das öfters Druck auf die Personalstelle ausgeübt wird, Stellenbewertungen "passend" zu machen. Das heißt die gleichen Aufgaben werden auf dem Papier plötzlich höher bewertet.
Jetzt wissen wir nicht, was wir machen sollen. Einige im Personalrat sagen, kein Ärger also einfach durchwinken. Einige von uns haben aber Angst, uns strafbar zu machen, wenn wir zustimmen. Ist es denn für die Gemeinde eigentlich verboten wissentlich höher zu bezahlen? Macht sich das Personalbüro strafbar, wenn sie Bewertungen passend machen? Wir reden nicht davon, Aufgaben zu schieben bis es passt. Sondern einfach Merkmale anzuerkennen, obwohl es falsch ist und das nur, weil bei bestimmten Stellen Druck von oben kommt. Die Kolleginnen müssen wir schließlich auch schützen.
Spid:
Wie ist denn Eure Rechtsmeinung zur Eingruppierung?
Mareike74:
Wir sind der Meinung, das die Gruppe 6 richtig ist. Das wurde zuerst intern geprüft und danach mit dem gleichen Ergebnis auch später durch eine Firma. Darüber gab es auch jahrelang keinen Streit. Wenn sich nichts ändert an der Aufgabe, dürfte sich nach Tarif auch die Gruppe nicht ändern, oder?
Spid:
Nun, wenn Ihr eine fundierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung habt und diese von der des AG abweicht, könnt Ihr der Einstimmung zustimmen und der Eingruppierung widersprechen.
Mareike74:
Danke. So habe ich mir das auch schon gedacht.
Aber was kann passieren, wenn sich die anderen nicht überzeugen lassen und zustimmen. Dann haben wir zugestimmt bei einer Sache die rechtlich nicht in Ordnung ist. Wie könnte man da argumentieren auch gegenüber dem Bürgermeister beim Gespräch? Vielleicht mit Haushaltsrechts Grundsätzen, das man wirtschaftlich und sparsam handeln muss und nicht mehr ausgeben darf als nötig ist? Denn scheinbar denken bei uns bestimmte Leute, sie können das machen wie sie wollen.
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