Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Arbeitgeber will mehr zahlen als zusteht

<< < (2/7) > >>

Spid:
Arbeits- und tarifrechtlich ist eine übertarifliche Vergütung nicht zu beanstanden. Auch haushaltsrechtliche Regelungen stehen demnicht grundsätzlich entgegen. Ob sonstige Regelungen, bspw. die anzuwendende GemO, dem entgegensteht, wäre zu prüfen.

Mareike74:
Vielen Lieben Dank Spid!!
Ich bin noch neu in dem Thema und möchte nur nichts verkehrt machen. Mein Bauchgefühl sagte mir, das das nicht richtig sein kann. Aber wenn das nicht zu beanstanden ist, hat auch niemand etwas zu befürchten.

WasDennNun:
Wenn jemand Tätigkeiten der EG6 übertragenen bekommt, aber ein Entgeld der EG8 überwiesen bekommt, dann ist das inwiefern zustimmmungspflichtig?
Also ich würde als PR der Einstellung zustimmen mit dem Hinweis, dass die Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6 entsprechen und man davon ausgeht, dass auch entsprechende Tätigkeiten überträgt.

Alls andere ist nicht mehr PR Problem, oder etwa doch?

Spid:
Die Eingruppierung ist jedenfalls beteiligungspflichtig.

Mareike74:
Man könnte das auch noch weiter spinnen. Kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter der Personalstelle anweisen, etwas in eine Stellenbewertung zu schreiben, wovon sie selbst nicht überzeugt sind. Das spricht  dafür, das der Arbeitgeber etwas "verschleiern" möchte oder was zur Rechtfertigung konstruiert. Ich höre immer vom Direktionsrecht. Das spricht dafür. Andererseits könnten den Mitarbeitern auch Nachteile entstehen, wenn irgendwann ein neuer Chef kommt und sieht, wie andauernd falsche Ergebnisse produziert werden. Endet dann vielleicht in einer Kündigung oder schlechter Beurteilung. Hinterher kann niemand mehr beweisen, das man anderer Meinung war aber gezwungen wurden ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version