Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tätigekeiten-Vergleich E9 vs. E13
Sozialarbeiter:
Der Tarifvertrag stellt ein Mindestvergütung dar. Grundsätzlich können Arbeitnehmer übertariflich besser bezahlt werden, als es ihrer Tätigkeit und Eingruppierung entspricht. Geringer können sie - sofern Tarifbindung besteht - nicht bezahlt werden. Dagegen könnte man gerichtlich z.B. mit einer Lohnklage gegen vorgehen.
In der EGO (Entgeltordnung) des TVL findest du eine Auflistung von Tätigkeitsmerkmaleb und zu welcher Eingruppierung diese führen.
Und zum Punkto Unfrieden. Keiner von euch verdient weniger, nur weil er ggf. übertariflich bezahlt werden würde. Ist ja nicht so, dass sein Gewinn eurer Verlust darstellt.
tictac:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 19.03.2021 15:53 ---Der Tarifvertrag stellt ein Mindestvergütung dar. Grundsätzlich können Arbeitnehmer übertariflich besser bezahlt werden, als es ihrer Tätigkeit und Eingruppierung entspricht. Geringer können sie - sofern Tarifbindung besteht - nicht bezahlt werden. Dagegen könnte man gerichtlich z.B. mit einer Lohnklage gegen vorgehen.
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Wie kann man denn so einen Sprung auf E13 für die Tätigkeitsmerkmale einer 9b-Stelle begründen? Vor allem, wenn man letztes Jahr erst einen Job mit Personalverantwortung nur mit einer 10er-Stelle vergeben hat? Diese 9b-Stelle setzt noch nicht mal einen Bachelor in irgendwas voraus, Ausbildung + 2 Jahre BE hätte völlig gereicht. Für die 10er-Stelle war aber zwingend ein Studienabschluss erforderlich.
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 19.03.2021 15:53 ---In der EGO (Entgeltordnung) des TVL findest du eine Auflistung von Tätigkeitsmerkmaleb und zu welcher Eingruppierung diese führen.
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Danke dir. So wie sich das liest, passt E13 wohl nicht so ganz zu den Tätigkeitsmerkmalen von E9b, was mich wieder zu meiner obigen Frage führt.
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 19.03.2021 15:53 ---Und zum Punkto Unfrieden. Keiner von euch verdient weniger, nur weil er ggf. übertariflich bezahlt werden würde. Ist ja nicht so, dass sein Gewinn eurer Verlust darstellt.
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Die Realität wird aber genau der Unmut aller anderen sein - und das weißt du genauso gut wie ich, von daher sollte man sich als Chef gut überlegen, wie man sich da aufstellt, wenn man sich seine anderen Leute nicht vergraulen will.
VG
tictac
Spid:
Wer sich über Neid und Mißgunst seiner AN Gedanken machen muß, hat den Fehler bereits weit im Vorhinein bei der Auswahl minderwertigen Personals gemacht.
Sozialarbeiter:
--- Zitat von: tictac am 19.03.2021 16:54 ---
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 19.03.2021 15:53 ---Der Tarifvertrag stellt ein Mindestvergütung dar. Grundsätzlich können Arbeitnehmer übertariflich besser bezahlt werden, als es ihrer Tätigkeit und Eingruppierung entspricht. Geringer können sie - sofern Tarifbindung besteht - nicht bezahlt werden. Dagegen könnte man gerichtlich z.B. mit einer Lohnklage gegen vorgehen.
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Wie kann man denn so einen Sprung auf E13 für die Tätigkeitsmerkmale einer 9b-Stelle begründen? Vor allem, wenn man letztes Jahr erst einen Job mit Personalverantwortung nur mit einer 10er-Stelle vergeben hat? Diese 9b-Stelle setzt noch nicht mal einen Bachelor in irgendwas voraus, Ausbildung + 2 Jahre BE hätte völlig gereicht. Für die 10er-Stelle war aber zwingend ein Studienabschluss erforderlich.
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Angebot und Nachfrage (sowie etwas Verhandlungsgeschick). Es ist überall Gang und Gebe, dass gleiche Tätigkeit unterschiedlich bezahlt wird. Selbst im Rahmen der selben Entgeltgruppe im TVL kann Stufen- und Zulagenbedingt eine Differenz von über 20k pro Jahr entstehen. 9b-1 zu 13-1 ist auch erstmal nur ein Unterschied von 12k. 9b-1 zu 9b-6 ist ein Unterschied von 16k... just saying
--- Zitat von: tictac am 19.03.2021 16:54 ---
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 19.03.2021 15:53 ---In der EGO (Entgeltordnung) des TVL findest du eine Auflistung von Tätigkeitsmerkmaleb und zu welcher Eingruppierung diese führen.
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Danke dir. So wie sich das liest, passt E13 wohl nicht so ganz zu den Tätigkeitsmerkmalen von E9b, was mich wieder zu meiner obigen Frage führt.
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joa, wie gesagt. Der Tarifvertrag stellt das Minimum dar, was für eine Tätigkeit gezahlt wird und nicht das Maximum (soweit kommts noch)
--- Zitat von: tictac am 19.03.2021 16:54 ---
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 19.03.2021 15:53 ---Und zum Punkto Unfrieden. Keiner von euch verdient weniger, nur weil er ggf. übertariflich bezahlt werden würde. Ist ja nicht so, dass sein Gewinn eurer Verlust darstellt.
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Die Realität wird aber genau der Unmut aller anderen sein - und das weißt du genauso gut wie ich, von daher sollte man sich als Chef gut überlegen, wie man sich da aufstellt, wenn man sich seine anderen Leute nicht vergraulen will.
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Ich sehe da viel mehr eine Chance als ein Problem. Offenbar ist euer Arbeitgeber bereit übertariflich zu zahlen. Das heißt man kann Verhandeln ;) Mir ist ein solcher Arbeitgeber lieber, als einer der immer nur das Minimum gemäß Tarifvertrag zahlt und damit Highperformer und Leistungsträger nicht belohnt bzw. auch keinen Anreiz gibt zur Weiterentwicklung.
tictac:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 19.03.2021 17:22 ---Ich sehe da viel mehr eine Chance als ein Problem. Offenbar ist euer Arbeitgeber bereit übertariflich zu zahlen. Das heißt man kann Verhandeln ;) Mir ist ein solcher Arbeitgeber lieber, als einer der immer nur das Minimum gemäß Tarifvertrag zahlt und damit Highperformer und Leistungsträger nicht belohnt bzw. auch keinen Anreiz gibt zur Weiterentwicklung.
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Wie gesagt, ich bin noch nicht so lange dabei und versuche nur zu verstehen.
Mir wurde bisher von mehreren Seiten - auch von den verbeamteten Kollegen - genau das Gegenteil erzählt und wie träge es hier in puncto Gehaltsbewegungen "außer der Reihe" ist.
Aber gut zu wissen, dass das vom Prinzip her gar nicht so starr ist, wenn die entsprechenden Stellen das nur wollen.
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