Hallo alle,
ich bin noch sehr unwissend in Sachen Tätigkeitsmerkmale/Bezahlung usw., da ich erst seit kurzem beim Staat bin und suche daher euren Rat.
Bei uns läuft derzeit die Bewerbungsrunde für eine E9-Stelle mit denselben Tätigkeiten, wie meine. Nun waren die ersten Kandidat*Innen da und es wurde wohl schon der perfekte Kandidat gefunden. Sogar so perfekt, dass der Chef ihn am liebsten gleich in E13 eingruppieren wollen würde, da der Kandidat in der freien Wirtschaft locker das doppelte netto verdienen könnte, was er bei uns brutto bekäme. Scheinbar ist nun Panik aufgekommen, dass er sich gegen den Job entscheiden könnte, weil Chef mittlerweile eine vage Vorstellung vom vorherigen Gehalt bekommen hat. Bevor Fragen aufkommen, warum sich so ein High-Performer überhaupt auf so einen Job bewirbt, das tut hier nichts zur Sache und er wird schon seine Gründe haben.
Was mich nun interessiert: kann man einfach so einen E9-Job zu einem E13-Job machen, ohne die wesentlichen Tätigkeitsmerkmale zu ändern? Ich dachte bisher immer, dass die Eingruppierung ziemlich starr an die Tätigkeitsmerkmale gebunden ist.
Und mal abgesehen davon, dass solch ein Chef-Verhalten für mächtig viel Unfrieden sorgen würde, weil alle von uns in E9 eingruppiert sind, die diesen Job machen, würde mich interessieren, wo eigentlich die Tätigkeitsunterschiede zwischen einem E9- und einem E13-Job liegen, also in puncto Verantwortung, Umfang usw.?
Vielen Dank vorab
tictac