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[BW] Beförderung zum Regierungsdirektor
LenaBerger:
Hallo! Ich bin neu im Forum und habe eine Nachfrage, bei der mir vielleicht der ein oder andere aus eigener Erfahrung berichten kann.
Ich bin im höheren nichttechnischen Dienst Beamter in BW und daher mit A13 eingestiegen. Nach einer Verkürzung der Probezeit konnte ich bereits nach gut 1,5 Jahren ORR werden. Um Regierungsdirektor irgendwann zu werden muss ich zum einen die gesetzliche Wartezeit zwischen den Beförderungen abwarten und auch den Dienstposten wechseln, um einen A15er Dienstposten zu bekommen. Sollte das irgendwann mal der Fall sein, wie lange warte ich dann noch bis zur Beförderung?
Schon einmal vielen Dank für Antworten!
EiTee:
Komische Frage... wer sich auf einem A15 Niveau sieht, sollte die Antwort selbst finden können.
Abgesehen davon, auch wenn man einen A15 DP erhält, impliziert dies noch lange nicht, dass man auch befördert wird, geschweige denn befördert werden muss. Was ich damit sagen will, deine Frage kann man so nicht beantworten. Es kommt halt einfach drauf an.
Tagelöhner:
Jetzt sei doch nicht so, da ist halt wahrscheinlich jemand mit 23 Jahren Lebensalter und Master von der Hochschule gepurzelt und hat dann sogar noch ein Auswahlverfahren zur Bestenauslese über sich ergehen lassen müssen.
Und dann kommen auch noch direkt des Beamten, Verzeihung der Beamt*Innen größte Motivation zum Vorschein, die Beförderung. Da träumt man also wahrscheinlich noch halb grün hinter den Ohren bereits vom Status "Regierungsdirektor".
Im nächsten Thread darf dann auch gerne direkt die zweitgrößte Motivation diskutiert werden: Die Pensionsansprüche. ;D
2strong:
--- Zitat von: LenaBerger am 19.03.2021 14:59 ---
Nach einer Verkürzung der Probezeit konnte ich bereits nach gut 1,5 Jahren ORR werden. Um Regierungsdirektor irgendwann zu werden muss ich zum einen die gesetzliche Wartezeit zwischen den Beförderungen abwarten und auch den Dienstposten wechseln, um einen A15er Dienstposten zu bekommen. Sollte das irgendwann mal der Fall sein, wie lange warte ich dann noch bis zur Beförderung?
--- End quote ---
Die Wartezeit zwischen zwei Beförderungen beträgt ein Jahr. Wenn Dein derzeitiger Dienstposten keine Beförderung zur RDin erlaubt, Bedarfs es nach einem entsprechenden Dienstpostenwechsel einer Erprobung von mindestens sechs Monaten, bevor eine Beförderung erfolgen kann. Inwiefern zu diesem Zeitpunkt auch eine freie und besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 verfügbar ist, hängt von der Situation der jeweiligen Behörde ab. In manchen Fällen wird es sofort möglich sein, im ungünstigsten Fall kann es auch einige Jahre dauern.
Pukki:
Müsste eine "Lena" nicht eigentlich RegierungsdirektorIN werden? ???
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