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Höhergruppierung wegen falscher Stellenbeschreibung
Banshee:
Nachdem geklärt werden konnte dass ich den Begriff "Höhergruppierung" falsch, d.h. aus der Umgangssprache ohne Fachkenntnis heraus verwendet habe, wäre es toll wenn sich noch jemand finden würde, der kurz seine Meinung zu meiner gestellten Frage äußern mag. ;D ::)
Unser Personalrat hat es so formuliert:
--- Zitat ---[...] haben sich Ihre Aufgaben wesentlich geändert, ist es sinnvoll, die aktuelle Situation in einer BAK korrekt zu beschreiben (am besten gemeinsam mit Dienstvorgesetzen). Bezüglich einer BAK gilt: Die Neubewertung Ihrer Arbeit dient der Feststellung der aktuellen Situation. Sie sollten darauf viel Sorgfalt verwenden, denn auch sie kann sowohl zu einer Höher- als auch zu einer Herabgruppierung führen.
--- End quote ---
Spid:
Die auszuübende Tätigkeit ändert sich grundsätzlich dann, wenn der AG diese überträgt. Ausnahmsweise ändern sie sich im Falle einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung nur dann, wenn der AG sie überträgt und der AN dieser Tätigkeitsänderung mindestens implizit zustimmt. In beiden Fällen bedarf es keines weiteren Tätigkwerdens des AN, da die zutreffende Vergütung aufgrund der vorliegenden Eingruppierung die Hauptleistung des AG aus dem Arbeitsverhältnis ist und es zur Realisierung des Anspruches keiner Veranlassung durch den AN bedarf.
Organisator:
--- Zitat von: Banshee am 22.03.2021 15:42 ---Nachdem geklärt werden konnte dass ich den Begriff "Höhergruppierung" falsch, d.h. aus der Umgangssprache ohne Fachkenntnis heraus verwendet habe, wäre es toll wenn sich noch jemand finden würde, der kurz seine Meinung zu meiner gestellten Frage äußern mag. ;D ::)
Unser Personalrat hat es so formuliert:
--- Zitat ---[...] haben sich Ihre Aufgaben wesentlich geändert, ist es sinnvoll, die aktuelle Situation in einer BAK korrekt zu beschreiben (am besten gemeinsam mit Dienstvorgesetzen). Bezüglich einer BAK gilt: Die Neubewertung Ihrer Arbeit dient der Feststellung der aktuellen Situation. Sie sollten darauf viel Sorgfalt verwenden, denn auch sie kann sowohl zu einer Höher- als auch zu einer Herabgruppierung führen.
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Höhergruppierung hast du schon ganz zutreffend genutzt. Höher gruppiert bist du, sobald dir entsprechende Aufgaben übertragen wurden und zwar vom Arbeitgeber oder dazu berechtigtem Personal.
Soweit dir diese Aufgaben noch nicht übertragen wurden, kannst du natürlich eine BAK oder was auch immer schreiben und dir diese Aufgaben übertragen lassen.
Es wäre aber vornehmlich Aufgabe des Arbeitgebers, dir entsprechende Aufgaben zu übertragen und es liegt allenfalls an dir, die entsprechende Aufgabenübertragung anzumahnen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 22.03.2021 16:35 ---Es wäre aber vornehmlich Aufgabe des Arbeitgebers, dir entsprechende Aufgaben zu übertragen und es liegt allenfalls an dir, die entsprechende Aufgabenübertragung anzumahnen.
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Und ggfls. bis zur Übertragung der Tätigkeiten diese nicht mehr ausüben, da man diese ja nicht ausüben darf, da sie ja nicht übertragen wurden.
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