Autor Thema: [BY] Beförderung A7 nach A8  (Read 6175 times)

DJ91

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[BY] Beförderung A7 nach A8
« am: 22.03.2021 07:54 »
Hallo Forum,

wie oben erwähnt möchte ich gerne auf A8 befördert werden.

Die Situation ist folgende, ich bin Kreisbeamter und seit 01.12.2016 nach A7 besoldet. Meine Stelle ist nach A9 eingruppiert. Auf dieser befinde ich mich seit Juli 2017. Bei der letzten Beurteilung im August 2018 hatte ich 11 Punkte.

Meine Frau und ich bekommen jetzt bald ein Kind und Haus ist auch zu bezahlen, deswegen wäre eine Höhergruppierung langsam mal an der Zeit.
Auch höre ich ständig von Freunden im Finanzamt wie die innerhalb von wenigen Jahren alle Stufen des mittleren Dienstes durch haben, weil es dort die Möglichkeit gibt über Fortbildungen Punkte zu erwerben. Da fühlt man sich in der Inneren schon ein wenig hinterher.

In meiner Behörde (Landratsamt) gibt es für Beamte keine Beförderungsrichtlinie. Bei meiner letzten Anfrage hieß es in der Regel richtet man sich nach der Richtline des Staatsministerium des Inneren. Wenn ich nach dieser Richtlinie gehe dann wäre meine Wartezeit (sollte sich bei einer neuen Bewertung kein anderer Punktwert ergeben) 7 Jahre und 6 Monate, also bis 05/2024. Das LLbG gibt ja prinzipiell eine deutlich kürzere Periode vor.

Die Frage lautet nun, kann mein Dienstherr sich das aussuchen nach was er sich bei einer Beförderung richtet oder nicht? 

Grüße

Daniel


EiTee

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #1 am: 22.03.2021 09:17 »
Die gesetzliche Wartezeit nach einer Beförderung hat er einzuhalten, alles was er sonst so macht ist dem Dienstherrn überlassen. Ein Anspruch auf Beförderung gibt es aber nach wie vor nicht und der wird auch nicht durch die Angaben in der Richtline erwirkt.

Zusätzlich sollte noch erwähnt sein, dass es keine "Höhergruppierung" bei Beamten gibt und mit dem Stufendurchlauf beim FA meintest du sicher auch was anderes. Das Wording überarbeiten, dann wird es vllt. auch was mit der Beförderung.

Organisator

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #2 am: 22.03.2021 10:34 »
Die Frage lautet nun, kann mein Dienstherr sich das aussuchen nach was er sich bei einer Beförderung richtet oder nicht? 

Ja, er kann auch gar nicht befördern oder alle 5 Jahre usw. Neben den schon genannten gesetzlichen Vorgaben ist Voraussetzung, dass die Beförderungsregelungen für alle Beamten vergleichbar ausfallen.

Insofern erfolgt eine Berförderung nach Willen des Dienstherrn unter Beachtung der Eignung, Leistung und Befähigung des Beamten. "langsam mal an der Zeit" ist kein Kriterium dafür.

Bruce Springsteen

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #3 am: 25.03.2021 21:59 »
Es du wartest oder du nimmst das selber in die Hand.

Ich hab meine Ausbildung Ende 2015 abgeschlossen, wurde ein halbes Jahr später (Juni 2016) auf Lebenszeit verbeamtet, bin 2017 zu ner anderen Kommune auf einen A9-Posten gewechselt, hab sofort A7 bekommen und war 2019 schlussendlich A9.

Alles eine Frage ob du wartest oder das selber in die Hand nimmst. "Langsam mal an der Zeit" ist da relativ. Entweder überzeugste durch deine Arbeit und dein Wesen oder halt nicht.

DJ91

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #4 am: 01.04.2021 10:30 »
Hab das ganze jetzt mit meinem Teamleiter besprochen.

Der Unterstützt meine Beförderung nach A8, daraufhin wurde ich zum Sachgebietsleiter (Angestellter) geschickt und hab das Anliegen dort nochmal vorgebracht, dort wird es auch unterstützt. Jetzt wird bis Ende April gewartet, denn dann ist der stellvertretende Sachgebietleister (Beamter) wieder da und dann wird besprochen wie man es taktisch klug beim Personalchef vorbringt.

seanscott

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #5 am: 15.04.2021 05:01 »
Die gesetzliche Wartezeit nach einer Beförderung hat er einzuhalten, alles was er sonst so macht ist dem Dienstherrn überlassen. Ein Anspruch auf Beförderung gibt es aber nach wie vor nicht und der wird auch nicht durch die Angaben in der Richtline erwirkt.

Zusätzlich sollte noch erwähnt sein, dass es keine "Höhergruppierung" bei Beamten gibt und mit dem Stufendurchlauf beim FA meintest du sicher auch was anderes. Das Wording überarbeiten, dann wird es vllt. auch was mit der Beförderung.
Ich denke auch so.

DJ91

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #6 am: 22.04.2021 08:41 »
Hallo Kollegen,

nach Rücksprache mit meinen Vorgesetzten und dem Personalchef, erhalte ich ab 01.08.2021 meine Besoldung nach A8.

Grüße

DJ

algo86

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #7 am: 15.06.2021 09:26 »
Es du wartest oder du nimmst das selber in die Hand.

Ich hab meine Ausbildung Ende 2015 abgeschlossen, wurde ein halbes Jahr später (Juni 2016) auf Lebenszeit verbeamtet, bin 2017 zu ner anderen Kommune auf einen A9-Posten gewechselt, hab sofort A7 bekommen und war 2019 schlussendlich A9.

Alles eine Frage ob du wartest oder das selber in die Hand nimmst. "Langsam mal an der Zeit" ist da relativ. Entweder überzeugste durch deine Arbeit und dein Wesen oder halt nicht.

Ist diese Schnelligkeit normal bei den Kommunen in Bayern?
Bin Landesbeamter in Bayern, seit 2013 A8.

DJ91

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #8 am: 15.06.2021 13:45 »
Das hängt wohl starkt von der Behörde ab.

Manche fördern einen manche nicht. Natürlich liegt es auch an der eigenen Tätigkeit ob man sich positiv auftut oder eher mitschwimmt.

Feidl

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #9 am: 17.06.2021 11:06 »
Kommunen befördern oft schneller als Länder.

Kleeblatt

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #10 am: 17.06.2021 17:08 »
Gratuliere, es geht aufwärts.
Nun noch die MQ und dann steht der gesicherten Armut im Alter nichts mehr im Wege.

DJ91

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Antw:[BY] Beförderung A7 nach A8
« Antwort #11 am: 18.06.2021 10:27 »
@Kleeblatt

danke für die Glückwünsche.

Ich hoffe ja im Alter nicht arm zu sein, ich denke jeder kann da auch mit A8 oder davor A7 seinen Teil zu beitragen um später entspannt leben zu können. Private Unzulänglichkeiten mal ausgenommen.