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Wechsel des Dienstposten vom Baainbw zum CIR in der Probezeit

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2strong:
Dort und im unmittelbaren Umland (u. a. Grafschaft) sind große Standorte der Bw-Ämter und mit ITZ und BSI zulagengewährende Alternativen mit hohem Bedarf.

adamb:
Dazu müßte ich ja kündigen, um dort arbeiten zu dürfen.
Bin ja in der Probezeit. Wie sind hier die Fristen? Und dann muß ich einen Teil der Förderung zurückzahlen.

Ich habe mich jetzt erstmal in Gelsdorf beworben. Mal sehen was da jetzt herauskommt.

2strong:
Einer Kündigung bedarf es nicht. In Rede steht schließlich die Versetzung an eine andere Dienststelle desselben Dienstherrn (Bund).

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