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[Allg] Verständnisfrage "erste Stufenfestzsetzung"

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vishnuu:
Guten Tag!

Ich habe eine kleine Frage:

Angenommen ich werde aus einem Tarifbeschäftigungsverhältnis heraus verbeamtet und habe bisher 3 1/2 Jahre als Tarifbeschäftigter gearbeitet.

Ich würde als Beamter bei der ersten Stufenfestsetzung dann in Erfahrungsstufe 2 landen (richtig?).
Nach 4 Jahren wäre ich theoretisch in Erfahrungsstufe 3 (als Beamter).

Würde ich dann nach einem halben Jahr als Beamter in Erfahrungsstufe 3 aufsteigen oder fange ich wieder "von vorne" an und muss wieder 2 Jahre arbeiten weil Erfahrungsstufe 3 zum Einstellungszeitpunkt noch nicht erreicht war?

Viele Grüße
Vishnuu

2strong:
Welches Land, welche Laufbahngruppe?

vishnuu:

--- Zitat von: 2strong am 22.03.2021 15:45 ---Welches Land, welche Laufbahngruppe?

--- End quote ---

Land Berlin, Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, mittlerer Justizdienst


Ergänzung: Aussage Einstellungsbehörde: "Arbeitszeiten aus dem Tarifbeschäftigungsverhältnis werden bei der ersten Stufenfestsetzung als gleichwertig anerkannt."

2strong:
Bei 3, 5 Jahren relevanter Erfahrung werden 2 Jahre gemäß § 22 LVO-AVD für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung verbraucht. Die 1,5 verbleibenden Jahre werden auf die Erfahrungszeit angerechnet, § 27 Abs. 3.BBesG BE. Die Einstellung erfolgt somit in Stufe 1 unter Anerkennung von 18 Monaten Stufenlaufzeit. Stufe 2 wird somit nach 6 Monaten erreicht.

vishnuu:

--- Zitat von: 2strong am 22.03.2021 22:42 ---Bei 3, 5 Jahren relevanter Erfahrung werden 2 Jahre gemäß § 22 LVO-AVD für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung verbraucht. Die 1,5 verbleibenden Jahre werden auf die Erfahrungszeit angerechnet, § 27 Abs. 3.BBesG BE. Die Einstellung erfolgt somit in Stufe 1 unter Anerkennung von 18 Monaten Stufenlaufzeit. Stufe 2 wird somit nach 6 Monaten erreicht.

--- End quote ---

Vielen Dank für die Antwort.
Der § 22 LVO-AVD bennent das "zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2".
Ich befinde mich nach der Verbeamtung jedoch im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1. Wie sieht es da aus?
Der § 27 Abs. 3 BBesG BE ist sehr hilfreich, Danke!

Der konkrete Sachverhalt ist folgender: Justizfachangestellter wird jetzt in das Beamtenverhältnis ernannt und ist fortan Justizsekretär. Eine Fortbildungsveranstaltung oder ähnliches musste nicht besucht werden.

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