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[Allg] Verständnisfrage "erste Stufenfestzsetzung"

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2strong:
Nicht § 22 LVO-AVD, sonder § 12. Sorry. I'm Übrigen bleibt alles gleich.

vishnuu:

--- Zitat von: 2strong am 24.03.2021 12:21 ---Nicht § 22 LVO-AVD, sonder § 12. Sorry. I'm Übrigen bleibt alles gleich.

--- End quote ---

Hallo nochmal,

ich frage mich ob die LVO AVD einschlägig ist.
Ich habe noch eine LVO-Just gefunden: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-JLbVBEV1P5

Dort der § 11 Abs. 3 LVO-Just.
"(3) Auf den Vorbereitungsdienst können Zeiten angerechnet werden, in denen die für die Aufgaben im zweiten Einstiegsamt erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in einer geeigneten, mit einer Prüfung abgeschlossenen Berufsausbildung außerhalb des Vorbereitungsdienstes oder durch eine gleichwertige berufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben worden sind. Nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b und c des Laufbahngesetzes berücksichtigte Zeiten können nicht angerechnet werden."

§ 12 LVO-Just ist in diesem Zusammenhang auch interessant.

Bedeutet dies, dass die zuvor absolvierte Justizfachangestellten-Ausbildung angerechnet werden kann und die 2 Jahre nicht "verbraucht" werden? Vielen Dank für die Hilfe!

2strong:
Guter Hinweis, die Fachverordnung Berlins war mir nicht bekannt. § 12 verstehe ich dahingehend, dass die Ausbildung als Justizfachangestellte für die Laufbahn befähigt. Eine zusätzliche hauptberufliche Tätigkeit von 2 Jahren bedarf es in diesem Fall scheinbar nicht. Insofern sollte Einstellung in Stufe 2 erfolgen und darin 18 Monate "Standzeit" anerkannt werden.

vishnuu:

--- Zitat von: 2strong am 24.03.2021 15:53 ---Guter Hinweis, die Fachverordnung Berlins war mir nicht bekannt. § 12 verstehe ich dahingehend, dass die Ausbildung als Justizfachangestellte für die Laufbahn befähigt. Eine zusätzliche hauptberufliche Tätigkeit von 2 Jahren bedarf es in diesem Fall scheinbar nicht. Insofern sollte Einstellung in Stufe 2 erfolgen und darin 18 Monate "Standzeit" anerkannt werden.

--- End quote ---

Ok damit ist meine Frage dank dir fast vollständig beantwortet  ;D
Eine letzte Frage noch: Gehe ich richtig in der Annahme, dass in diesem Fall 3 1/2 Jahre anerkannt werden, also Stufe 2 festgesetzt wird und nach 6 Monaten Stufe 3 erreicht ist?  :)

2strong:
Völlig korrekt, die Stufenlaufzeit ergibt sich auch hier aus § 27 Abs. 3 BBesG BE. Von den 3,5 Jahre werden 2 Jahre für die fiktive Nachzeichnung von Stufe 1 verbraucht und 18 weitere Monate als fiktive Laufzeit in Stufe 2. Mithin erfolgt nach sechs Monaten der Aufstieg in Stufe 3.

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